Berufsrecht
Nach Impfung einer Neunjährigen: Kammer wartet ab
Der Fall der Impfung einer Neunjährigen im Kreis Augsburg hat medial Kreise gezogen. Die Bayerische Landesärztekammer will zunächst nicht gegen den betroffenen Arzt aktiv werden.
Veröffentlicht:Bobingen. Nach der Impfung eines neunjährigen Mädchens in Bobingen (Landkreis Augsburg) mit dem BioNTech-Corona-Impfstoff Comirnaty® will sich die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) zunächst nicht mit den berufsrechtlichen Aspekten des Vorgangs beschäftigen. Dies erfuhr die „Ärzte Zeitung“ auf Anfrage.
Im Falle eines bereits laufenden Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahrens stelle die zuständige ärztliche Berufsaufsicht in der Regel die Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens gemäß Artikel 39 Absatz 3 des Heilberufe-Kammergesetzes bis zum rechtskräftigen Abschluss des anderen Verfahrens zurück. Nach Abschluss des Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahrens prüfe die ärztliche Berufsaufsicht dann einen „berufsrechtlichen Überhang“, so Florian Wagle von der BLÄK.
In dem Fall des geimpften neunjährigen Mädchens hatte die Polizei ein Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet, da der Vater des Kindes Anzeige erstattet hatte. Der Arzt selbst hatte sich sofort entschuldigt, er hatte das Mädchen anscheinend irrtümlich als Risikopatientin angesehen. Der Impfstoff ist bekanntlich seit Ende Mai für Jugendliche ab zwölf Jahren zugelassen. Nach der Impfung kam das Mädchen zur Beobachtung in ein Krankenhaus, gesundheitliche Folgen der Impfung sind bisher nicht bekannt. Der Betreiber des Impfzentrums hat dem Arzt nach dem Vorfall gekündigt.
Zuständig für berufsrechtliche und haftungsrechtliche Fragen bei Medizinern ist die bei den ärztlichen Bezirksverbänden (ÄBV) angesiedelte ärztliche Berufsaufsicht. Beschwerden, die bei der BLÄK wegen einer Berufspflichtverletzung auflaufen, leitet sie direkt an den Bezirksverband weiter, in dessen Bezirk der Ärztliche Kreisverband liegt, bei dem die Mitgliedschaft des jeweiligen Arztes besteht. (bele)