Corona-Warn-App
Nach der Corona-App-Warnung zum Arzt: Und dann?
Nutzer der Corona-Warn-App werden bei erhöhtem Infektionsrisiko aufgefordert, einen Arzt aufzusuchen. Was das für die Ärzte bedeutet, ist noch nicht abschließend geklärt. Erste Handlungsempfehlungen liegen jedoch vor.
Veröffentlicht:Berlin. Als erstes der Griff zum Handy? Patienten, die über die Corona-Warn-App über ein erhöhtes Infektionsrisiko informiert wurden, werden aufgefordert, sich mit dem Gesundheitsamt oder aber mit dem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst telefonisch über weitere Schritte abzustimmen. Die Warn-App des Bundes ist am Dienstag in den einschlägigen App-Stores freigeschaltet worden.
Für Hausärzte hat das Robert Koch-Institut (RKI) am Dienstag Handlungsempfehlungen ausgeben, an denen sie sich orientieren können, wie sie mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ umgehen können.
PCR-Test bei „erhöhtem Risiko“
Ein „erhöhtes Risiko“ besteht dann, wenn der Nutzer der Warn-App innerhalb der vergangenen 14 Tage Risikobegegnungen mit mindestens einer positiv auf Corona getesteten Person hatte. Abweichend von den aktuell geltenden Testkriterien des RKI (Stand: 12. Mai), wonach Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn in Verbindung mit typischen Symptomen ausschlaggebend für einen Test sind, reicht die Warnung per App zur Durchführung eines PCR-Tests aus.
„Ein Beratungsgespräch ist nicht vorgesehen“, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf Nachfrage mit. Das RKI rät Ärzte aber dazu an. Ärzte dürften entsprechend auch bei asymptomatischen Patienten, die eine Warnung über die App erhalten haben, eine Testung im Rahmen der ärztlichen Behandlung veranlassen. Wichtig sei der Hinweis an die Patienten, dass ein negativer Test eine Übertragung und auch eine kurz zurückliegende, bereits stattgehabte Infektion nicht ausschließt.
Die Kodierung erfolgt nach Angaben der KBV wie in Fällen ohne Infektionsverdacht. Demnach müssten Ärzte zunächst die Z11 mit der U99.0! kodieren. Die weitere Kodierung ist vom Testergebnis abhängig. Bei negativem Testergebnis bleibt laut KBV diese Kodierung erhalten. Bei positivem Testergebnis geben Ärzte den Angaben zufolge Z22.8 G (Keimträger sonstiger Infektionskrankheiten) zusammen mit U07.1 G (COVID-19, Virus nachgewiesen) an. Zusätzlich könne Z20.8 G angegeben werden, um abzubilden, dass es sich um eine Kontaktperson handelt. Aus dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), das jetzt zum BfArM gehört, verlautete am Dienstag dagegen auf Anfrage, nach Warnung durch die App sollten Ärzte ausschließlich mit dem ICD-Schlüssel Z20.8 (Kontakt mit und Exposition gegenüber sonstigen übertragbaren Erkrankungen) kodieren.
Eine Krankschreibung durch den Hausarzt erfolgt nur dann, wenn der Versicherte auch Krankheitssymptome zeigt. Patienten mit COVID-19-Symptomen bleiben weiterhin meldepflichtige Verdachtsfälle.
App-Nutzer mit der Warnung „erhöhtes Risiko“ erhalten laut Ausführungen des Bundesgesundheitsministeriums zwar die Empfehlung, soziale Kontakte zu reduzieren. Die Entscheidung über die Anordnung einer häuslichen Absonderung treffe aber das zuständige Gesundheitsamt nach einer entsprechenden eigenen Einschätzung. „Die Warnung per Corona-Warn-App ist nicht als Automatismus zu verstehen. Insbesondere bei Personen im Gesundheitssystem, die ein höher eingeschätztes Risiko für eine Infektion haben, müsse immer ein Gespräch zur Einordnung des Risikos erfolgen“, betont das RKI. Weitere Empfehlungen seien geplant, um Personen im Gesundheitswesen zu unterstützen.
Deutlicher Mehraufwand
„Die Gesundheitsämter müssen trotz Warnung weiterhin ermitteln, ob die Person eine Kontaktperson ersten Grades ist oder nicht, und dann, wie bisher auch, nach eigenem Ermessen über eine Quarantäne entscheiden“, erläutert Dr. Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Nachfrage. Sie erwartet für die Gesundheitsämter einen deutlichen Mehraufwand, begrüßt aber die Einführung der App.
Ist für die Gesundheitsämter eine Kategorisierung der Kontaktpersonen nicht möglich, weil die Informationen nicht ausreichen, sehen die Handlungsempfehlungen des RKI vor, dem Nutzer einen PCR-Test anzubieten und ihn auf die gängigen Abstands- und Hygienemaßnahmen hinzuweisen. Auch in diesen Fällen obliegt es dem Gesundheitsamt, häusliche Quarantäne oder ein Tätigkeitsverbot auszusprechen.
Ärztepräsident Dr. Klaus Reinhardt bezeichnet die App, als einen „geeigneten Baustein einer Strategie gegen die Corona-Epidemie in Deutschland“. Die App sorge auf einfache Weise dafür, Infektionsketten zu erkennen. Voraussetzung sei, dass möglichst viele Menschen die App installieren. Klar sei, die Corona-Warn-App könne nur funktionieren, wenn Nutzer bereits sind, ein positives Testergebnis auch mitzuteilen. Eine der Hauptsäulen der App ist die Freiwilligkeit, wie die Bundesregierung betonte. Um Missbrauch zu verhindern, werden positive Testergebnisse durch die App zunächst verifiziert.