Anklage erhoben
Narkosearzt soll Patienten mit Hepatitis C angesteckt haben
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat Anklage gegen einen mit Hepatitis C infizierten Mediziner erhoben. Er soll das Virus bei Operationen übertragen haben.
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Donauwörth/Augsburg. Nach mehr als zweijährigen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft wegen des Hepatitisskandals am Krankenhaus im schwäbischen Donauwörth in Bayern Anklage gegen einen Narkosearzt erhoben. Der Mediziner soll 51 Patienten aufgrund mangelnder Hygiene mit Hepatitis C infiziert haben.
Die Ermittler werfen dem Mann gefährliche Körperverletzung, Unterschlagung von Arzneimitteln und Verstöße gegen das Medizinproduktegesetz vor. Wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte, müsse das Landgericht Augsburg nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.
Der Skandal war im Herbst 2018 bekannt geworden. Der Anästhesist soll selbst medikamentenabhängig gewesen sein und sich in der Klinik Narkosemittel abgezweigt haben. Dabei soll der an Hepatitis C erkrankte Mann dann Patienten angesteckt haben, die für Operationen in dem Krankenhaus waren. Die Verteidiger des Arztes hatten während der Ermittlungen erklärt, dass sie sich zunächst zu den Vorwürfen nicht äußern wollen.
1700 Patienten ließen sich testen
Das Gesundheitsamt hatte mehr als 1700 Patienten des beschuldigten Mediziners aufgefordert, sich auf Hepatitis C testen zu lassen. Letztlich wurden etwa 60 Betroffene gefunden. In den meisten Fällen wurden diese Infektionen nun auch Gegenstand der Anklage.
Der beschuldigte Arzt soll rund zehn Jahre lang in Donauwörth an der Klinik gearbeitet haben. In der Anklage geht es um Fälle vom Februar 2017 bis April 2018. Damals soll eine OP-Schwester nach Angaben der Staatsanwaltschaft beobachtet haben, wie der Arzt sich selbst Narkosemittel intravenös injizierte.
Anschließend war der Mediziner im Oktober 2018 etwa zwei Wochen lang in Baden-Württemberg im Ostalb-Klinikum beschäftigt. Nach früheren Angaben des Landratsamtes in Aalen hatte sich das Krankenhaus noch in der Probezeit wegen des nicht mehr vorhandenen Vertrauensverhältnisses von dem Narkosearzt getrennt. (dpa)