Hessen

Neue Klinikförderung beschlossen

Weg von Einzelförderung, hin zu Pauschalen: In Hessen wurde das Krankenhausgesetz novelliert.

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WIESBADEN. Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause hat der hessische Landtag eine Novelle des Krankenhausgesetzes beschlossen. Ab 2016 werden die jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel für Bauvorhaben und Medizintechnik als Pauschalen statt als Einzelförderung vergeben.

"Die Krankenhäuser können mit den Pauschalen, deren Höhe sich nach dem Leistungsgeschehen der Klinik richtet, eigenverantwortlich die Art und den Zeitpunkt der Investitionen entscheiden", sagte der Hessische Gesundheitsminister Stefan Grüttner (CDU) nach der Abstimmung.

Für die Kliniken gäbe es nun mehr Planungssicherheit. Rund 250 Millionen Euro sollen jährlich als Pauschale an die Kliniken fließen. Um die schon geplanten Investitionen fördern zu können, soll dem Landesfinanzminister für den Haushalt 2015 ein Sonderprogramm von 120 Millionen Euro vorgeschlagen werden.

Die Hessischen Kliniken begrüßen zwar das Gesetz, sehen aber "den Kapitalmangel als chronisches Grundproblem der Krankenhäuser" nicht gelöst.

Kassen: Schritt in die richtige Richtung

Aus der Sicht des Klinikverbundes Hessen, der Kliniken in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft mit insgesamt rund 17.5000 Betten vertritt, müsste es weitere 150 Millionen Euro geben, "damit die Kliniken gezielt in ihre Wirtschaftlichkeit und Verbesserung der Qualität investieren können", heißt es in einer Mitteilung.

Auch für die Kassen ist das Gesetz ein erster Schritt in die richtige Richtung: "Die Einführung der pauschalen Investitionskostenförderung muss auch durch eine konsequente Krankenhausplanung mit einer gleichzeitigen Reduzierung von Überkapazitäten im Krankenhausbereich begleitet werden", erklärte Barbara Voß, Leiterin der TK-Landesvertretung.

Mit dem Gesetz wird ebenso die Grundlage zur Entwicklung eines Versorgungsatlasses geschaffen, der den Krankenhausplan ergänzen soll.

Auch wird nun im Gesetz festgehalten, dass der Landespflegerat im Landeskrankenhausausschuss vertreten ist und entsprechende Mitspracherechte bekommt. (bee)

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