Anstellungsvertrag
Neue Mitteilungspflichten für Arbeitgeber – bußgeldbewehrt!
Ab August gelten erheblich erweiterte Pflichten, die wichtigsten Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses (Arbeitszeit, Gehalt etc.) Arbeitnehmern zur Kenntnis zu bringen – entweder direkt im Text eines Arbeitsvertrages oder in einem gesonderten, analogen (!) Schreiben. Bei unvollständiger, falscher oder nicht fristgerechter Mitteilung drohen Arbeitgebern erstmals Bußgelder.