Corona-Testung

Nicht alle Labore nehmen Coronatest-Konkurrenz gelassen

Dass neuerdings auch Apotheken und Zahnärzte auf Corona testen dürfen, sehen Laborverbände mit gemischten Gefühlen. Etwas optmistischer blickt der Branchenverband ALM auf das Infektionsgeschehen.

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Antigen-Schnelltest beim Besuch einer Angehörigen im Alten- und Pflegeheim am Haus am Maienplatz in Böblingen.

Antigen-Schnelltest beim Besuch einer Angehörigen im Alten- und Pflegeheim am Haus am Maienplatz in Böblingen. Positive Testergebnisse sollen dem Gesundheitsamt gemeldet werden und müssen mit PCR-Tests überprüft werden.

© dpa

Berlin. Entspannung an der Corona-Front? Der Vorsitzende des Branchenverbands Akkreditierte Labore in der Medizin (ALM), Dr. Michael Müller, sieht ein „erstes gutes Zeichen für ein möglicherweise rückläufiges Infektionsgeschehen“. In der 2. Kalenderwoche sei die Positivrate der unverändert rund eine Million PCR-Tests wöchentlich auf SARS-CoV-2 mit 10,8 Prozent fast drei Punkte niedriger ausgefallen als in der Vorwoche (13,7 Prozent), berichtete Müller am Dienstag.

Allerdings kenne man die genaue Anzahl der Antigen-Schnelltests nicht. „Das Bild ist somit nicht ganz vollständig“. Um das tatsächliche Infektionsgeschehen annähernd genau abzubilden, müssten die auch als Point-of-Care-Tests bezeichneten Analysen „dringend in die Teststatistik einfließen“, fordert der ALM-Vorsitzende.

„Apotheken ungeeignet“

Das dürfte um so mehr gelten, nachdem nun auch Apotheker und Zahnärzte Infektionsnachweise erbringen können; so sieht es die seit Samstag geltende jüngste Corona-Testverordnung vor. Während diesbezüglich der ALM lediglich betont, Apotheken hätten sich auf Abstriche bei asymptomatischen Personen zu beschränkten und positive Befunde den Gesundheitsämtern zu melden, moniert der Berufsverband der Laborärzte (BDL), Apotheken seien „völlig ungeeignete Orte“ für Corona-Tests.

Hier gebe es keine Untersuchungszimmer, Kundengruppen würden in der Offizin „vermischt“ und zugleich das Apothekenpersonal Ansteckungsrisiken ausgesetzt. BDL-Vorsitzender Dr. Andreas Bobrowski fordert deshalb die Gesundheits- und Gewerbeaufsichtsämter auf, „Hygienepläne für Apotheken und Zahnarztpraxen genau zu prüfen“. Nur wer „separate Zugänge für Menschen mit typischen Symptomen anbieten könne“, solle auch testen dürfen.

Anlässlich der am Dienstag in Kraft tretenden Coronavirus-Surveillanceverordnung bekräftigte der ALM erneut, seine Mitglieder seien für die regelmäßigen Analysen auf Virusmutationen „gut aufgestellt“. Auch an der vorgesehenen Kostenerstattung – 220 Euro je Vollgenomsequenzierung, die an das RKI übermittelt wird – hat der ALM nichts auszusetzen.

BDL: Lieber Investitionsförderung statt Honorar

Dagegen wünscht sich der BDL, das Geld für die Sequenzierung möge statt in Form eines Honorars als Investitionshilfe fließen. „Damit auch kleinere und mittlere Labore Mutationen aufspüren können, ohne dass Proben verschickt werden müssen“, heißt es, solle „die Investition in Next-Generation-Sequencing-Technologie gefördert werden“. Im Gegenzug ließe sich die vom Verordnungsgeber geforderte Frist zwischen Corona-Test und Sequenzierung von zehn auf drei Tage drastisch verkürzen. Außerdem erhöhten sich dadurch die Analyse-Kapazitäten.

BDL-Vorsitzender Bobrowski: „Eine Investitionsförderung in die Sequenzierung ist besser und nachhaltiger angelegt als in immer mehr Schnelltests.“ (cw)

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