Kommentar – ePA-Pläne
Nicht ohne Fachgesellschaft
Muss es wirklich so kompliziert sein? Die Regeln, die jetzt über Änderungsanträge im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zur Erstellung der Inhalte der elektronischen Patientenakte eingeführt werden sollen, sind an Komplexität kaum zu überbieten.
Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass die zuständige Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf die Expertise der Fachgesellschaften zurückgreift. Diese wissen am besten, in welcher Struktur die Diagnose- und Behandlungsdaten übersichtlich und für den schnellen Zugriff optimal abgelegt werden sollten. Entsprechende Ansprüche hat die Deutsche Diabetes Gesellschaft erst vor Kurzem nachdrücklich formuliert – zu Recht. Datenfriedhöfe in Patientenakten helfen niemandem. Nur Ärzte, die tief im Behandlungsalltag drin stecken, können entscheiden, was sie in welcher Form und an welcher Stelle auf dem Bildschirm sehen wollen.
Eine Blaupause dafür, wie Fachgesellschaften sinnvoll in einen solchen Prozess eingebunden werden können, hat erst im vergangenen Jahr die Bundesärztekammer vorgelegt, als es um den Leistungskatalog für die neue GOÄ ging. Der Prozess lief ziemlich geräuschlos über die Bühne. Der erste Versuch ohne Fachgesellschaften war vor einigen Jahren noch krachend gescheitert.
Lesen Sie dazu auch: E-Patientenakte: Ministerium verteidigt und konkretisiert ePA-Pläne