Strafbefehl aufgehoben

Notarzt kann den Führerschein behalten

Ein Notarzt sollte den Führerschein abgeben, weil er bei einem Rettungseinsatz angeblich rücksichtslos raste. Die Entscheidung, die einen Sturm der Empörung auslöste, hat sich inzwischen aber erledigt.

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Bleifuß? Im Notdienst oftmals gerechtfertigt.

Bleifuß? Im Notdienst oftmals gerechtfertigt.

© Patrick Seeger / dpa

MÜNCHEN. Ein Notarzt, dem rücksichtsloses Fahren bei einem Blaulicht-Einsatz vorgeworfen worden war, hat sich gegen die Justizbehörden durchgesetzt. Der Strafbefehl gegen ihn wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wurde aufgehoben.

Der von der Polizeiinspektion Neuburg an der Donau aufgenommene Sachverhalt lasse eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung nicht erwarten, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München, Georg Freutsmiedl.

Das habe "die nochmalige Überprüfung des Vorganges" ergeben. Das Verfahren werde in Kürze eingestellt.

Große Entrüstung im Internet

Der Fall hatte viel Empörung ausgelöst. Bis Montagmittag unterzeichneten mehr als 200.000 Menschen eine Online-Petition, in der ein "Freispruch" für den Mediziner gefordert wurde.

Der Notarzt Alexander Hatz war mit Blaulicht und Martinshorn auf dem Weg zu einem zweijährigen Mädchen, das Schnellkleber verschluckt hatte und zu ersticken drohte.

Auf der Fahrt überholte der Notarzt mehrere Autos. Ein Autofahrer und ein Zeuge zeigten ihn an. Daraufhin erhielt er einen Strafbefehl über 4500 Euro wegen Verkehrsgefährdung. Außerdem sollte er sechs Monate lang seinen Führerschein abgeben.

Freutsmiedl räumte ein, dass sich die Generalstaatsanwaltschaft auch aufgrund des großen Medienechos mit dem Fall befasst habe. Die Entscheidung sei aber völlig unabhängig davon gefallen.

Der Notarzt und seine Verteidiger nahmen die Nachricht mit Genugtuung auf. "Das ist zweifelsfrei die richtige Entscheidung", sagte Rechtsanwalt Florian Englert.

Strafbefehl "nicht haltbar"

Der Strafbefehl sei "nicht ansatzweise haltbar" gewesen, betonte auch sein Kollege Günther Schalk. "Wer auf dem Weg zu einem erstickenden Kind ist, fährt per se nicht rücksichtslos, um seines eigenen Fortkommens willen", argumentierten die Verteidiger.

Die Entscheidung zur Aufhebung des Strafbefehls habe der Generalstaatsanwalt gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Ingolstadt getroffen, heißt es.

Maßgeblich sei die Schilderung der Einsatzfahrt durch den Notarzt selbst gewesen - und die sei erst einen Tag nach Erlass des Strafbefehls bei Gericht eingegangen.

Der Mediziner hatte den Strafbefehl nicht akzeptieren wollen. Deshalb hätte der Vorfall demnächst vor dem Amtsgericht Neuburg an der Donau verhandelt werden sollen. (dpa)

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