Straßenverkehr

Notarzt soll für Rettungseinsatz blechen

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NEUBURG/DONAU.Ein Notarzteinsatz zur Rettung eines Kleinkindes in Lebensgefahr soll einen Arzt teuer zu stehen kommen. Er bekam einen Strafbefehl über 4500 Euro wegen Verkehrsgefährdung, außerdem droht ihm der Führerscheinentzug für sechs Monate.

Weil der 51-Jährige die Strafe des Amtsgerichts Neuburg a.d. Donau nicht akzeptieren will, kommt es nun zum Prozess, wie der Leiter der Staatsanwaltschaft Ingolstadt, Helmut Walter, einen Bericht im "Münchner Merkur" (Donnerstag) bestätigte.

Der Notarzt war im April 2014 von der Rettungsleitstelle Ingolstadt ins nahe Karlshuld geschickt worden. Ein zweijähriges Mädchen hatte Schnellkleber verschluckt und drohte zu ersticken.

Auf der Fahrt mit Blaulicht und Martinshorn musste der Mediziner mehrmals Autos überholen.

Die Fahrer zweier entgegenkommender Autos fühlten sich dadurch bedrängt und zeigten den Arzt an. Am 15. Januar flatterte dem Notarzt der Strafbefehl ins Haus.

Der Mediziner habe sich als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges erwiesen, wird ihm darin bescheinigt. Er hat nach eigenen Angaben in den letzten 23 Jahren insgesamt 5500 Notarzteinsätze gefahren.

Doch der Leitende Oberstaatsanwalt rechtfertigt das Vorgehen seiner Behörde. "Auch wenn man Sonderrechte in Anspruch nimmt, muss es verhältnismäßig sein", sagte er der Zeitung. (dpa)

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Kommentare
Dr. Petro-Alexander Rarei 07.02.201512:18 Uhr

Verhältnismäßigkeit beim Notarzteinsatz

Kürzlich erst ist in unserer Gegend ein Notarztwagen beim Ausweichen eines einbiegenden Fahrzeugs,dessen Fahrer den NAW zu spät bemerkte, durch Vollbremsung regelrecht umgekippt-Totalschaden! Glücklicherweise ohne Personenschäden!- Auch der Fahrer des NAW muss bei der heutigen Verkehrsdichte und der Vielzahl der seh- und hörbehinderten oder laute Musik hörenden Verkehrsteilnehmer bei allem notwendigen Tempo letztendlich defensiv und rücksichtsvoll fahren, um in angemessener Zeit zum Stehen zu kommen und darf die anderen Verkehrsteilnehmer, die das gleiche Recht auf Leben haben wie das Kind, nicht gefährden. Im Rahmen von NAW-Einsätzen wird immer wieder von schweren Unfällen berichtet! Die müssen bei etwas umsichtigerer und rücksichtsvoller Fahrweise nicht sein! Um ein Leben zu retten, darf kein anderes dafür leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden!

Dr. Wolfgang P. Bayerl 06.02.201514:04 Uhr

ein absoluter Skandal !!!

VERHÄLTNISMÄßIGKEIT ist selbstverständlich an der Realität zu messen.
Und die Realität war die Lebensgefahr eines Menschen!
Vernünftige Menschen fahren selbstverständlich sofort zur Seite, wenn der Notarztwagen mit Blaulicht kommt.
Die anzeigenden Fahrer sind zu bestrafen, NICHT der Notarzt.
Haben wir schon Kriegszustand gegen Ärzte?

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