Landesarbeitsgericht Stuttgart
Urteil: Notdienst ist nicht dazu da, den Klinik-Betrieb bei einem Streik aufrecht zu erhalten
Bei einem Streik im Krankenhaus müssen Streikende und Gewerkschaft nur eine Minimalversorgung anbieten. Der Notdienst zählt nicht dazu, entschied nun das Landesarbeitsgericht.