Eigentümergemeinschaft

Notwendige Sanierung muss sofort erfolgen

Eigentümergemeinschaften dürfen zwingend erfoderliche Sanierungsarbeiten nicht verzögern.

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KARLSRUHE. In einem Haus mit Eigentumswohnungen können Eigentümer die Zustimmung der weiteren Eigentümer zu dringend notwendigen Sanierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum verlangen. Das gilt etwa, wenn eine Wohnung sonst nicht nutzbar ist, urteilte kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Danach können Eigentümer sogar zum Schadenersatz verpflichtet sein, wenn sie eine zwingend erforderliche Sanierung schuldhaft verzögern. Denn die Eigentümergemeinschaft sei verpflichtet, das einzelne Eigentum zu erhalten, heißt es in dem Urteil.

Dagegen muss die Eigentümergemeinschaft bei aufschiebbaren Sanierungen aber Rücksicht auf die finanziellen Möglichkeiten der einzelnen Eigentümer nehmen und eine Kompromisslinie suchen. (mwo)

Urteil des Bundesgerichtshofs, Az.: V ZR 9/14

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