Neue GOÄ

Öffnungsklausel vom Tisch

Die neue GOÄ nimmt Gestalt an - und nach und nach sickern die Details durch. Nach Informationen der "Ärzte Zeitung" soll es keinen Preiswettbewerb geben. Auch bei den Steigerungssätzen ändert sich manches. Und ein neues Gremium kommt ins Spiel.

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Die Tage der alten GOÄ sind gezählt. Ärzteschaft und PKV-Verband feilen jetzt an den Details der neuen Gebührenordnung.

Die Tage der alten GOÄ sind gezählt. Ärzteschaft und PKV-Verband feilen jetzt an den Details der neuen Gebührenordnung.

© ÄZ

Von Hauke Gerlof, Jürgen Stoschek und Ilse Schlingensiepen

NEU-ISENBURG. Kommenden Februar wollen die Bundesärztekammer (BÄK) und die privaten Krankenversicherer (PKV) Details zur reformierten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorlegen. Dann sollen erstmals auch konkrete Angaben zu Leistungslegenden, Punktzahlen und Punktwerten vorliegen.

Kurz vor der Bundestagswahl hatten sich BÄK und PKV-Verband auf Eckpunkte für eine Rahmenvereinbarung geeinigt, über Einzelheiten aber Stillschweigen vereinbart. Die Verhandlungspartner sind zuversichtlich, dass sie dem zuständigen Bundesgesundheitsministerium die Rahmenvereinbarung zu Beginn der neuen Legislaturperiode vorlegen können.

Die Präsidenten der Landesärztekammern sind über den Stand der Verhandlungen informiert, im Oktober und November wird der Senat für ärztliche Fortbildung über die Eckpunkte diskutieren.

"Die neue GOÄ kommt zeitnah, und sie wird transparent", sagt ein Kenner der Szene. Trotz der schwierigen Regierungsbildung und der Ungewissheit über die künftige Leitung des Bundesgesundheitsministeriums gehe die Arbeit an der GOÄ weiter - auch auf der Arbeitsebene des Ministeriums.

Betriebswirtschaftliche Kalkulation

Da Ärzteschaft und PKV die größten Probleme vom Tisch bekommen hätten, sei der wichtigste Schritt getan. Eines steht aber heute schon fest: Die von den Ärzten heftig bekämpfte Öffnungsklausel wird es nicht geben.

Die Leistungsbewertung der GOÄ basiert auf betriebswirtschaftlich kalkulierten Einfachsätzen, die nicht unterschritten werden dürfen, also auch nicht durch Selektivverträge. "Damit bekommen wir die Sicherheit, dass es keinen Unterbietungswettbewerb geben wird", sagt ein Insider.

Zwar soll es weiterhin Multiplikatoren geben, ihre Verwendung sollen die Ärzte aber künftig im Einzelfall genau begründen müssen. Die "robusten Einfachsätze" der neuen GOÄ entsprechen dem heutigen 2,3-fachen Satz.

Die Steigerungsfaktoren im Labor und bei den technischen Leistungen sollen wie in der alten GOÄ besonderen Bedingungen unterliegen. Rund 4000 Leistungspositionen umfasst der GOÄ-Entwurf der BÄK.

Ganz wichtig ist der Ärzteschaft, dass der medizinische Fortschritt auch künftig über Analogziffern abgebildet werden kann. "Wir brauchen die GOÄ, um die moderne Medizin in die Versorgung bringen zu können", heißt es.

Die Analogbewertungen werden ein Aufgabenfeld eines gemeinsamen Gremiums von BÄK und PKV sein. Es wird anders als ursprünglich von der PKV gewünscht kein eigenes Bewertungsinstitut geben. Stattdessen wird ein paritätisch von Versicherern/Beihilfeträgern und Ärzten besetztes Gremium geschaffen, dessen Vorsitz voraussichtlich wechseln soll.

Die Mitglieder sollen die Auswirkungen der neuen GOÄ beobachten und unerwünschten Entwicklungen rechtzeitig gegensteuern. Herausforderung: die berechtigten Honorarerwartungen an die neue GOÄ - nach 30 Jahren Stillstand bei den Punktwerten - zu erfüllen, aber gleichzeitig die Kostenentwicklung im Griff zu behalten.

Pauschalabschlag nur für Kliniken

Zwar ist der vom PKV-Verband ins Spiel gebrachte pauschale Honorarabschlag von 25 Prozent nach Einführung der neuen GOÄ vom Tisch - die Verhandlungspartner sind sich aber einig, dass es keine medizinisch nicht nachvollziehbare Mengenausweitung geben soll.

Das Gremium wird zum Beispiel gegensteuern, wenn bestimmte Ziffern zu häufig abgerechnet werden. "Wir wollen sowohl der Forderung der Ärzte nach einer angemessenen Anpassung der Vergütung als auch der Forderung der PKV nach einer Sicherheitsmarge Rechnung tragen", sagt der Insider.

Können sich die Mitglieder des Gremiums in bestimmten Fragen nicht einigen, wird es kein Schiedsverfahren geben. "Die Letztverantwortung trägt das Bundesgesundheitsministerium."

In der Zuständigkeit der neuen Stelle liegen auch Sammlung und Auswertung von Daten zur Weiterentwicklung der GOÄ. Die Daten werden regelmäßig gelöscht. "Es wird keinen Big Brother für Ärzte und Privatpatienten geben", betont ein Beteiligter.

In Kliniken wird es bei dem 25-prozentigen GOÄ-Abschlag auf Wahlleistungen bleiben. Die PKV konnte eine Erhöhung des Abschlags auf 50 Prozent nicht durchsetzen. Die DKG und der PKV-Verband sollen über das Thema bilateral verhandeln können.

Außerdem wollen BÄK und PKV künftig mehr Wert auf die persönliche Leistungserbringung legen. Eng damit verknüpft wird die persönliche Rechnungsstellung. Beides sei Teil einer gemeinsamen Qualitätsoffensive, zu der auch der Ausbau der Qualitätssicherung gehört.

"Wir wollen der Propaganda ein Ende setzen, dass die Medizin nur im EBM qualitätsgesichert ist."

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