Kassenzahnärzte

Ohne Heilberufsausweis bald keine SMC-B mehr?

Der elektronische Heilberufsausweis könnte demnächst zur Voraussetzung für die Nutzung der Telematikinfrastruktur werden. Die Zahnärzte ziehen bereits Konsequenzen.

Veröffentlicht:

Köln. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ruft alle Zahnärzte auf, zeitnah einen elektronischen Heilberufsausweis zu beantragen, sofern noch nicht geschehen. Anlass sind die medizinischen Telematikanwendungen, aber auch der Entwurf zum Patientendatenschutzgesetz. Der Anlass gilt ebenso für die Kassenärzte.

Hintergrund: Die Einführung der ersten medizinischen Anwendungen der Telematikinfrastruktur beginnt, sobald die Konnektoren das nötige Update zum E-Health-Konnektor erhalten. Zumindest bei jenen Praxen, die einen CGM-Konnektor nutzen, wird das voraussichtlich im Laufe des zweiten Quartals passieren.

Wer dann das elektronische Notfalldatenmanagement oder den elektronischen Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte nutzen will, kommt um den elektronischen Heilberufsausweis nicht mehr herum. Daher hat die KZBV jetzt einen Aufruf formuliert, der sich an alle Zahnärzte und an die regionalen KZVen richtet.

Nur Praxen mit Ausweis erhalten Zugriff

Druck könnte auch durch das derzeit noch im Entwurfsstadium befindliche Patientendatenschutzgesetz entstehen. Dort sind die Details zur elektronischen Patientenakte geregelt. Gemäß Paragraf 341 SGB V müssen Ärzte, die GKV-Patienten versorgen, laut Referentenentwurf bis zum 30. Juni 2021 über die für den Zugriff auf die ePA nötigen Komponenten verfügen. Dazu gehört auch der elektronische Heilberufsausweis.

Außerdem findet sich im Referentenentwurf als Reaktion auf die Sicherheitspannen bei der Ausgabe der elektronischen Praxisausweise (SMC-B) ein Passus, wonach nur noch solche Praxen eine SMC-B erhalten sollen, denen ein Leistungserbringer zugeordnet ist, der bereits über einen Heilberufsausweis verfügt (im Entwurf Paragraf 340 Absatz 4 SGB V). (gvg)

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