Finanzielle Folgen
PKV kommt nicht für Einnahmeausfälle durch COVID-19 auf
Immer wieder bemängeln Ärzte, die PKV beteilige sich nicht ausreichend an der Bewältigung der finanziellen Krisenfolgen. Die PKV bezieht Stellung.
Veröffentlicht:
Das Tragen von Schutzmasken vor Patienten gehört für Ärzte mittlerweile zum Alltag. Für die Kosten unter anderem dafür kommt auch die PKV auf.
© Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Köln. Niedergelassene Ärzte brauchen sich keine Hoffnungen zu machen: Die privaten Krankenversicherer (PKV) sehen sich zwar in der Pflicht, ihnen den Mehraufwand zu erstatten, den sie bei der Behandlung von Privatpatienten durch die Corona-Pandemie haben. Für krisenbedingte Einnahmeausfälle fühlen sie sich dagegen nicht zuständig.
„Wir tun, was wir können, aber wir können natürlich nicht alles erstatten“, sagte der Vorsitzende des PKV-Verbands, Dr. Ralf Kantak, am Mittwoch in einer Online-Pressekonferenz. „Es gibt Mindereinnahmen durch das Infektionsgeschehen, dafür stehen wir nur bedingt zur Verfügung.“
Verhandlungen über Verlängerung der Hygiene-Pauschale
Immer wieder bemängeln Ärzte, die PKV beteilige sich nicht ausreichend an der Bewältigung der finanziellen Krisenfolgen. So hatte die Allianz Deutscher Ärzteverbände die Branche in einem Brief an den PKV-Verband heftig kritisiert. Die Branche sei im Gespräch mit den Verbänden, dabei gehe es um einen „faktenbasierten Austausch“, so Kantak.
Der PKV-Verband verhandelt mit der Bundesärztekammer über die Verlängerung der Hygiene-Pauschale von 14,75 Euro über den 31. Juli hinaus. Die Pauschale wird über die analog angesetzte GOÄ-Nr. 245 (2,3-facher Satz) berechnet, je persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt und wird dem Patienten wie alle anderen Leistungen in Rechnung gestellt.
Bei den Verhandlungen über die Verlängerung der Pauschale gehe es um den Zeitraum, in dem die Pauschale gezahlt wird, und um ihre Höhe, sagte Kantak. Details wollte er nicht nennen. Es sei auch dem dualen System in Deutschland und damit auch dem Finanzbeitrag der PKV zu verdanken, dass Deutschland bislang im Vergleich zu anderen Ländern so gut durch die Krise gekommen sei, betont er. „Ich möchte in aller Unbescheidenheit darauf hinweisen, dass viele Voraussetzungen für die sehr gute Bewältigung der Corona-Pandemie unmittelbar von Leistungen der privaten Krankenversicherung abhängen.“
„GOÄ ist eine Rechtsverordnung“
Er nannte die „überproportionale Finanzierung“ der Labore, die eine moderne Ausstattung ermögliche. Bei der Bezahlung der Corona-Tests liegt die PKV zudem mit 147 Euro pro Test deutlich über GKV-Niveau. Einen Preisverfall wie in der GKV werde es bei den Privaten nicht geben. „Die GOÄ ist eine Rechtsverordnung mit Euro-Beträgen, Ärzte können sich darauf verlassen.“ Auch die hohe Zahl von Einbettzimmern in Kliniken und die gute Ausstattung der Arztpraxen sind nach seiner Meinung nicht zuletzt dem hohen Beitrag der PKV zu verdanken.
Hinzu komme, dass Privatversicherte, PKV und Beihilfe bislang zusammen rund eine Milliarde Euro zur Bewältigung der Krisenfolgen beigetragen hätten. Kantak nannte einige Beispiele: In den Kliniksektor seien bereits mehr als 300 Millionen Euro geflossen, in die Pflegeeinrichtungen 60 Millionen Euro, und mehr als 300 Millionen Euro würden für Hygienemaßnahmen in den Praxen von Ärzten und Zahnärzten gezahlt.
Rückgänge lassen sich noch nicht beziffern
Wie sich der Pandemie-bedingte Rückgang der Behandlungszahlen in Praxen und Kliniken auf die Leistungsausgaben der Branche auswirken wird, lässt sich zurzeit noch nicht sagen. In einzelnen Bereichen gebe es Rückgänge, in anderen wie der Krankentagegeldversicherung legten die Ausgaben dagegen zu, berichtete Kantak, der Chef der Süddeutschen Krankenversicherung ist.
Er kündigte an, dass die privaten Krankenversicherer mit einer eigenen Initiative auf das sogenannte Hamburger Modell reagieren, das Beamten die Absicherung in der GKV schmackhaft machen soll. Mit einer Sonder-Öffnungsaktion ermöglicht die PKV freiwillig gesetzlich versicherten Beamten den Wechsel in die Absicherung durch PKV und Beihilfe – ohne vorherige Risikoprüfung.
„Davon profitieren insbesondere Beamtinnen und Beamte, bei denen Vorerkrankungen bestehen, die nach dem Äquivalenzprinzip der PKV üblicherweise hohe Risikozuschläge erfordern oder einen Versicherungsschutz sogar ganz ausschließen können“, sagte Kantak.
Zwischen 1. Oktober 2020 und 31. März können die Beamten in einem beihilfekonformen PKV-Tarif gehen. Kein Interessent werde aus Risikogründen abgelehnt, betonte er. Bei Vorerkrankungen werden die Risikozuschläge auf 30 Prozent begrenzt.
Kritik an Staatsmittel für Pflege
Kantak kritisierte die geplanten Milliarden-Zuschüsse aus Steuermitteln für die GKV und die gesetzliche Pflegeversicherung. „Es droht eine Gesundheit nach Kassenlage“, warnte er. Besonders kritisch sieht die Branche die Staatsmittel für die Pflegeversicherung. Es gehe um den Einstieg in eine dauerhafte Mitfinanzierung der Pflegeversicherung aus dem Bundeshaushalt, sagte Kantak. „Dann hinge auch die Pflegeversicherung am Tropf des Finanzministers, das ist mit Blick auf den demografischen Wandel und künftige Konjunkturkrisen für die Versicherten keine gute Aussicht.“
Die private Pflegepflichtversicherung erhalte keine Steuerzuschüsse und wolle auch nicht darum bitten, stellte der Verbandsvorsitzende klar. Die kapitalgedeckte Pflegeversicherung sei ein solides Modell. „Wir glauben, dass wir gut aufgestellt sind und sehen uns nicht veranlasst, zum Bundesfinanzminister zu gehen.“