Urteil
PKV muss Asylbewerber nicht aufnehmen
KARLSRUHE. Die Privaten Krankenversicherer müssen Asylbewerber nicht in den Basistarif aufnehmen. Das gilt auch, wenn diese inzwischen Sozialhilfeleistungen beziehen, urteilte am Donnerstag der Bundesgerichtshof.
Demnach müssen PKV-Anbieter keine Sozialhilfeempfänger aufnehmen, die sonst in der GKV versicherungspflichtig wären. Das trifft auf Personen zu, die früher gesetzlich und danach unversichert oder die noch nie in Deutschland krankenversichert waren.
Das ist insbesondere bei Asylbewerbern der Fall. Hintergrund des Streits ist, dass der PKV-Basistarif oft günstiger ist als die "Aufwandsentschädigung", die die Sozialämter den gesetzlichen Kassen zahlen müssen. (mwo)
Az.: IV ZR 55/14