Recht
Posttraumatische Belastungsstörung eines Leichenumbetters ist keine Berufskrankheit
Laut LSG gebe es keine gesicherten Erkenntnisse, die einen Zusammenhang zwischen den Tätigkeiten eines Leichenumbetters und einer PTBS aufzeigen. Es gebe zwar Studien zu Berufen wie Zivil- und Militärbestatter oder forensische Pathologen. Auf Leichenumbetter übertragbar seien diese Erkenntnisse aber nicht.