Brandenburg

Pflegerin tötete vier schwer behinderte Menschen: 15 Jahre Haft

Der Mord an vier Bewohnern eines Potsdamer Behinderteneinrichtung hat bundesweit für Entsetzen gesorgt. Jetzt wurde eine ehemalige Pflegekraft zu langjähriger Haft verurteilt.

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Blumen, Kerzen und Plakate liegen vor dem Eingang zur Einrichtung des diakonischen Anbieters Oberlinhaus. In der Einrichtung mit einem Wohnheim waren am 28.04.2021 vier Leichen und eine schwer verletzte Person gefunden worden. Zum Oberlinhaus gehören neben Einrichtungen für Menschen mit Behinderung auch eine Schule und eine Orthopädische Fachklinik.

Blumen, Kerzen und Plakate liegen vor dem Eingang zur Einrichtung des diakonischen Anbieters Oberlinhaus. In der Einrichtung mit einem Wohnheim waren am 28.04.2021 vier Leichen und eine schwer verletzte Person gefunden worden. Zum Oberlinhaus gehören neben Einrichtungen für Menschen mit Behinderung auch eine Schule und eine Orthopädische Fachklinik.

© picture alliance/dpa/dpa-Zentral/Soeren Stache

Potsdam. Wegen der Tötung von vier Bewohnern eines Wohnheims für behinderte Menschen in Brandenburg ist eine ehemalige Pflegekraft zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Daneben ordnete das Landgericht Potsdam am Mittwoch die Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Angeklagte sei des vierfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes sowie der Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig, urteilte die 1. Strafkammer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Angeklagte hätte wegen ihres psychischen Zustandes dringend ärztlicher Hilfe bedurft, sagte der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter in der Urteilsbegründung – auch an dem Tattag am 28. April. Wäre die 52-Jährige an diesem Tag – wie es richtig gewesen wäre – zum Arzt gegangen, könnten die Opfer noch leben und wären nicht „auf so grausame Weise ums Leben gekommen“, so Horstkötter. Die Frau leidet laut einem psychiatrischen Gutachten unter einer schweren Persönlichkeitsstörung und hatte die Taten im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen.

Unterbringung in der Psychiatrie beantragt

Mit dem Urteil folgte die Kammer weitgehend dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten wegen der psychischen Erkrankung der Frau die Unterbringung der 52-Jährigen in der Psychiatrie beantragt. Daneben hatte die Anklage auf eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren sowie ein lebenslanges Berufsverbot plädiert. Der Verteidiger der 52-Jährigen hatte gefordert, dass das Gericht die Schuldunfähigkeit seiner Mandantin anerkennt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau am Abend des 28. Aprils vier Bewohner im Alter zwischen 31 und 56 Jahren auf ihren Zimmern mit einem Messer angegriffen und tödlich verletzt hatte. Nach Angaben eines Pathologen waren drei der Todesopfer vollständig und eines halbseitig gelähmt gewesen. Eine 43-jährige Bewohnerin überlebte den Angriff nach einer Notoperation. Die Angeklagte hatte sich in ihrem Schlusswort bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt. Es tue ihr leid. (dpa)

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