Praxischefs müssen MFA mehr Gehalt zahlen

Der neue Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFA) steht - und beschert ihnen höhere Tarifgehälter. Ausgebildete MFA erhalten ab April 2,9 Prozent mehr.

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Mehr Gehalt: MFA dürfen sich über höhere Tarifgehälter freuen.

Mehr Gehalt: MFA dürfen sich über höhere Tarifgehälter freuen.

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NEU-ISENBURG (reh). Ab April steigen die Tarifgehälter für Medizinische Fachangestellte (MFA).

Anders als bei der Tarifrunde in 2011, als das prozentuale Plus für Berufseinsteiger höher lag als das für erfahrene Kräfte, wird es dieses Mal für alle MFA ein und dasselbe Lohnplus geben, nämlich 2,9 Prozent aufs bisherige Tarifgehalt.

Darauf haben sich der Verband der medizinischen Fachberufe (VmF) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen (AAA) in ihrer Tarifverhandlung am 1. März in Berlin geeinigt.

Allerdings werden beide Parteien auch in diesem Jahr wieder ihrem Anspruch gerecht, den Berufsnachwuchs zu fördern. Denn prozentual gesehen erhalten die Azubis ein Plus zwischen sieben und acht Prozent.

In Eurobeträgen bedeutet das für die Azubis eine monatliche Gehaltserhöhung von 50 Euro: Das Gehalt fürs erste Ausbildungsjahr steigt von 561 auf nun 610 Euro , fürs zweite Ausbildungsjahr von 602 auf 650 Euro und fürs dritte Ausbildungsjahr von 646 Euro auf 700 Euro.

10 Euro Stundenlohn anvisiert

Das Plus von 2,9 Prozent für alle anderen Berufsjahr- und Tätigkeitsgruppen bedeutet, dass eine MFA in Tätigkeitsgruppe I und mit ein bis drei Jahren Berufserfahrung nun monatlich rund 43 Euro mehr bekommt. Ihr Gehalt steigt von 1495 Euro auf rund 1538 Euro.

Das Ziel, für jede MFA mindestens einen Stundenlohn von 10 Euro auszuhandeln, habe der VmF damit leider noch nicht erreicht, sagt Margret Urban, zuständig für das Ressort Tarifpolitik beim Verband. Man liege bei den Berufseinsteigern durch den neuen Tarif bei einem Stundenlohn von 9,21 Euro.

"Wir hätten schon gerne eine drei vor dem Komma gehabt", kommentiert Urban den Tarifabschluss. Positiv wertet sie, dass erstmals auch die Auszubildenden die Einmalzahlung erhalten, die es zum Ausgleich für die ersten drei Monate dieses Jahres gibt.

Einmalzahlungen beschlossen

Denn der vorgehende Tarifvertrag war eigentlich zum 31.12.2011 ausgelaufen. MFA der Tätigkeitsgruppen I und II erhalten deshalb eine Einmalzahlung von 150 Euro, MFA der Tätigkeitsgruppen III und IV von 200 Euro und die Azubis von 90 Euro.

Die Vorsitzende der AAA, Dr. Cornelia Goesmann, sieht in den 2,9 Prozent die Grenze dessen, was möglich war. Zwar habe man sich an den anderen Branchen, in denen es Abschlüsse um die drei Prozent gab, orientieren wollen.

Aber da in diesem Jahr die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) nur um 1,25 Prozent angehoben werde, habe die Arbeitgeberseite nicht mehr bieten können.

Goesmann: "Das ist ein guter Kompromiss zwischen dem Wunsch der Fachangestellten und dem, was vonseiten der Ärzte möglich ist."

Gehaltsplus könnte Abiturienten anlocken

Das höhere Gehaltsplus für die Auszubildenden ist laut Goesmann wichtig, um gute Auszubildende für die Praxen - etwa auch Abiturienten - zu gewinnen. Denn bislang hätten die Praxen mit ihrer Vergütung hier eher im Mittelfeld im Vergleich zu anderen Branchen gelegen.

"Jetzt liegen wir hoffentlich eher im oberen Drittel", so Goesmann. Rosemarie Bristrup von der AAA berichtet, dass es bereits Einzelberichte von Praxen gebe, die den Fachkräftemangel zu spüren bekommen.

Noch schlage es sich zwar nicht in den aktuellen Statistiken zu den Ausbildungszahlen in den Praxen nieder, diese stammten aber auch aus Dezember 2010. "Wenn man die Zeitungen aufschlägt, sieht man schon, dass sich in den Ballungszentren die Anzeigen für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte häufen", so Bristrup.

Auch Urban begrüßt, dass man den Beruf für Auszubildende weiterhin attraktiv gestalten will. Sie sagt aber auch, dass die Ärzte nach wie vor zu spät auf die Suche nach neuen Auszubildenden gehen würden.

Strukturreform der Gehaltstabelle für 2013 geplant

Spannend wird es für Ärzte dann im kommenden Jahr. Dann nämlich soll eine Strukturreform der Gehaltstabelle vorgenommen werden. Die hätte sich der VmF eigentlich schon für dieses Jahr gewünscht. Ziel sei es, erklärt Urban, von den bisher vier auf dann sechs Tätigkeitsgruppen umzustellen.

Dabei soll das Tätigkeitsspektrum der MFA besser abgebildet werden, es soll aber auch ein schnellerer Aufstieg in eine andere Tätigkeits- und damit Gehaltsgruppe möglich werden.

Auch die Arbeitgeberseite sieht hier durchaus Nachbesserungsbedarf: Die Gehaltstabelle stamme noch aus Mitte der 90er Jahre, sagt Bristrup. Seither gebe es allein 16 bis 17 spezialisierende Aufstiegs-Curricula für MFA.

Dass es dieses Jahr für alle ein lineares Gehaltsplus gibt, hängt auch mit dieser Umstrukturierung zusammen. Goesmann. "Wir haben ganz bewusst in diesem Jahr noch einmal eine lineare Erhöhung gewählt, da im nächsten Jahr einiges auf die Arbeitgeber zukommt."

Die Einspruchsfrist für den neuen Tarifvertrag endet am 16. März. Der Tarif gilt dann, sofern keine der beiden Parteien Einspruch erhebt, bis zum 31. März 2013.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Einigung mit Weitsicht

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Kommentare
Dr. Klaus Günterberg 06.03.201210:04 Uhr

DIESER "TARIFVERTRAG" IST EINE MOGELPACKUNG UND GILT KEINESFALLS NUN AUTOMATISCH FÜR ALLE ÄRZTE, HELFERINNEN UND AZUBIS!

Dieser Tarifvertrag ist ein rechtlich sehr fragwürdiges Konstrukt! Beide Vertragspartner haben ein sehr fragwürdiges Mandat: Die Arzthelferinnen werden von einer Mini-Gewerkschaft vertreten, der die Mächtigkeit fehlt, die Voraussetzung zum Abschluß eines Tarifvertrages. Die Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber, ist ein (nicht einmal eingetragener) Verein ganz weniger Ärzte. Mehr ist über diese Seite nicht zu erfahren. Insbesondere gilt die Tarifbindung nur für eine verschwindende Minderheit der Niedergelassenen. Keinesfalls gilt der Vertrag automatisch für alle niedergelassenen Ärzte, keinesfalls erhöhen sich nun automatisch die Gehälter aller Arzthelferinnen und Auszubildenden!
Sie finden Einzelheiten zum Einschätzung der Vertragspartner, zum Tarifvertrag und zur Tarifbindung in der Zeitschrift für Patienten- und Pflegerecht (PaPfleReQ (2011), Heft 6, S. 129-131), auch einzusehen auf meiner Homepage (www//dr-guenterberg.de /Publikationen/In Zeitschriften und Büchern/Publikationen 2011.

Natürlich haben auch die Helferinnen und AZUBIs angemessene Gehälter verdient, allerdings stehen Gehaltserhöhungen immer im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Situation des Arbeitgebers.

Dr. Klaus Günterberg
Frauenarzt, Berlin

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