Prozess wegen Tod nach Zahn-Op
Vor dem Limburger Amtsgericht müssen sich zwei Ärzte wegen fahrlässiger Tötung eines Kindes nach einer Op verantworten.
Veröffentlicht:LIMBURG (eb). Weil ein zehn Jahre altes Mädchen nach einer Zahnoperation starb, hat die Staatsanwaltschaft Limburg Bewährungs- und Geldstrafen für die zwei beteiligten Ärzte gefordert.
Wie die "Nassauische Neue Presse" berichtet, sollen die beiden angeklagten Männer, ein Anästhesist aus Mainz und ein Betreiber einer Limburger Zahnarztpraxis, neben der geforderten Freiheitsstrafe außerdem 20.000 Euro (der Anästhesist) und 50.000 Euro (der Oralchirurg) Geldbuße zahlen.
Dem Mädchen, das an der seltenen Behinderung des William-Beuren-Syndroms (WBS) litt, war in der Limburger Zahnarztpraxis im Oktober 2007 unter Narkose vier Milchzähne gezogen worden, es musste wegen Atemstillstandes reanimiert werden und verstarb wenige Tage später in der Siegener Kinderklinik an Herzversagen und einem Hirnödem.
Die Limburger Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass die an der Zahnoperation beteiligten Mediziner den Tod des Kindes verursacht haben.
Im Anschluss an ein Zivilverfahren zahlte der Anästhesist bereits 31.000 Euro Schmerzensgeld an die Eltern des verstorbenen Kindes. Der Zahnarzt war sich, wie er auch im Strafverfahren bekundete, keiner Schuld bewusst.
Der Tod des Mädchens ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft in jedem Fall zu verhindern gewesen. "Die Angeklagten haben sich eindeutig einer fahrlässigen Tötung schuldig gemacht", so die Staatsanwältin Julia Rath. Das Urteil soll am 25. März gesprochen werden.