Klinikabrechnung
Prüfverfahren wird schlanker
BERLIN. Das Prüfverfahren für Krankenhausabrechnungen wird entschlackt. Darauf haben sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband geeinigt.
Damit setzt die Selbstverwaltung einen Auftrag des Gesetzgebers um. Kern der Vereinbarung ist ein dreimonatiger Falldialog, der der Prüfung durch den MDK vorgeschaltet werden soll. Prüfverfahren müssen binnen Jahresfrist abgeschlossen werden. Die neuen Regeln gelten ab 2015. (af)