Kommentar

Prüfwut der Kassen: Vorbild Krankenhaus?

Das Positionspapier der KV Bayerns zur Flut von Prüfanträgen von Kassen in der Pandemie trifft einen Nerv. Überflüssiger Verwaltungsaufwand vergällt zu vielen Ärzten den Feierabend.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Das darf doch wohl nicht wahr sein. Vertragsärzte geben in der Pandemie alles, um ihre Patienten so sicher wie möglich zu versorgen. Sie bauen dafür die Praxen um, um die Abstände besser einhalten zu können und um die Patientenströme trennen zu können. Sie impfen jetzt im Akkord, damit die Bevölkerung der Herdenimmunität so schnell wie möglich nahekommt. Und was machen die Krankenkassen? Sie überziehen dieselben Ärzte mit Prüfanträgen, um hier ein paar Euro gutgeschrieben zu bekommen oder dort den richtigen Bezugsweg für Impfstoffe durchzusetzen. Fast die Hälfte der Praxen in Bayern musste sich 2020 mit Prüfanträgen herumschlagen, mit dem Effekt, dass die Kostenträger 0,5 Promille (!) der bezahlten Honorarsumme zurückbekommen, so beschreibt es die KV Bayerns in ihrem aktuellen Positionspapier.

Lesen sie auch

Man fasst sich an den Kopf, wie sehr sich offenbar die Maßstäbe verschieben, wenn die Kassen-Kontrolleure fern aller Versorgungswirklichkeit ihre Pflichten abarbeiten. Die KVB hat Recht, wenn sie darüber klagt, dass so junge Ärzte gerade nicht in die ambulante Versorgung gelockt werden können. Der Aufwand und Ärger, der mit einem Prüfantrag verbunden ist, vergällt viel zu vielen Kolleginnen und Kollegen den Feierabend. Bayern scheint kein Einzelfall zu sein, wenn man auf den Streit über Bagatellgrenzen beim Sprechstundenbedarf in Nordrhein blickt. Nein, es ist höchste Zeit, durch die richtigen Anreize, eben durch solche Geringfügigkeitsschwellen oder auch durch Prüfgebühren zu lasten der Kassen, wenn ein Prüfantrag nicht durchgeht, bürokratischen Auswüchsen Grenzen zu setzen.

In dieser Hinsicht erscheinen die Vorgaben für den stationären Sektor geradezu vorbildlich. In Paragraf 275c SGB V heißt es: „Falls die Prüfung nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrages führt, hat die Krankenkasse dem Krankenhaus eine Aufwandspauschale in Höhe von 300 Euro zu entrichten.“

Schreiben Sie dem Autor: hauke.gerlof@springer.com

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Dr. Antigone Fritz und Hubertus Müller sitzen trocken am PC. Dort zu sehen: ein Bild vom Hochwasser in Erftstadt vor drei Jahren.

© MLP

Gut abgesichert bei Naturkatastrophen

Hochwasser in der Praxis? Ein Fall für die Versicherung!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: MLP
Schnelle Kommunikation, aber sicher: Das hilft Teams unterschiedlicher Einrichtungen bei der effizienten Zusammenarbeit.

© [M] Famedly

Neues Kooperationswerkzeug im Netz

Effiziente Kommunikation: Der schnelle Draht von Team zu Team

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

REDUCE-AMI und ABYSS

Betablocker nach Herzinfarkt – so steht es um die Evidenz

Schlecht für die Augen?

„Gutes" HDL-Cholesterin offenbar mit erhöhtem Glaukomrisiko assoziiert

Parallelen zum Leistungssport

Höhere Anspannung vor der Operation führt offenbar zu besserem Ergebnis

Lesetipps
Personen greifen nach einer Angel mit Geldscheinen.

© mitay20 / stock.adobe.com

FAQ zum Zuschuss für angehende Ärzte

Weiterbildung: So kommen Sie an die Facharzt-Förderung

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung