Datenschutz / Patientenakte
Psychotherapeuten und KVB unterstützen ePA-Kritik des Datenschutzbeauftragten
Daten von Patienten in der Psychotherapie sind besonders sensibel. Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung fordert deshalb Nachbesserungen bei der ePA. Auch die KV Bayerns sieht das PDSG noch kritisch.
Veröffentlicht: | aktualisiert:Berlin. Der Bundesrat sollte am 2. September dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) nicht zustimmen. Das fordert der Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), Gebhard Hentschel. Stattdessen solle der Vermittlungsausschuss angerufen werden, „damit die Missstände beseitigt werden“.
Dabei spielt Hentschel darauf an, dass in der ersten Version der elektronischen Patientenakte (ePA), die im PDSG geregelt wird, vorgesehen ist, dass die Versicherten noch nicht die Möglichkeit haben werden, auf Ebene einzelner Dokumente festzulegen, welcher Arzt oder welche Ärztin zugreifen darf.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Professor Ulrich Kelber bestätige mit seiner Stellungnahme, die vom DPtV vorgetragene Kritik an der ePA.
DPtV: Zugriff über Smartphone oder Tablet weniger sicher
Gerade psychotherapeutische Daten könnten leicht missbraucht werden, so der DPtV. „Patienten werden die ePA nur dann akzeptieren, wenn der Datenschutz überzeugend sichergestellt ist und sie selbst bestimmen, was mit ihren Daten geschieht“, stellt Hentschel klar.
Die geplante Nutzung über Tablet oder Smartphone könne zwar praktisch sein, stelle im Vergleich zur sonstigen Telematikinfrastruktur (TI) aber eine deutlich geringere Sicherheit dar, so Hentschel. Laut DPtV könne dem PDSG ohne klare Regelungen zu Datenschutz und informationeller Selbstbestimmung nicht zugestimmt werden.
Einwilligungserfordernis ad hoc aus Gesetz gestrichen
„Entsetzt über das Vorgehen von Bundesgesundheitsminister Spahn und seiner Behörde“, äußerten sich die Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Claudia Ritter-Rupp. Relevante Gesetzespassagen, wie die Einwilligungserfordernis des Patienten, seien im allerletzten Moment aus dem Gesetz gestrichen worden.
Damit habe Spahn mit seiner Ad-hoc-Gesetzgebung sämtliche Errungenschaften des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung per Handstreich zunichtegemacht.
Analyse der Daten durch Kassen?
Die KVB betont, dass durch das PDSG den Krankenkassen und der forschenden Pharmaindustrie ein umfassender Zugriff auf die intimsten Gesundheitsdaten gewährt werde, ohne dass diese die Möglichkeit hätten, der Auswertung ihrer Daten zu widersprechen.
Als Beispiel führt die KVB die Apps für Smartphones und Tablets an, die im Gesundheitswesen Einzug halten und von Ärzten verordnet werden sollen. Die KVB sieht hier die Gefahr, dass die Krankenkassen mit dem PDSG die Befugnis erhalten, die Abrechnungsdaten ihrer Versicherten exakt auszuwerten, was das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis belasten könnte.
Die Versicherten könnten der Analyse ihrer Daten im Vorfeld nicht widersprechen. Aus Sicht der KVB ist dies „der Einstieg in ein Case Management durch die Krankenkassen, bei dem die Ärzte und Psychotherapeuten praktisch außen vor wären. (syc)