Wirkstoffvereinbarung Bayern
Quotenziele werden übererfüllt
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) feiert ihre Wirkstoffvereinbarung als großen Erfolg: Früher waren Arzneimittel-Regresse in Bayern durchaus ein Thema – derzeit sind sie es jedenfalls nicht mehr.
Veröffentlicht:MÜNCHEN. In Bayern gibt es so gut wie keine Regresse mehr. Ein wesentlicher Grund dafür ist die Wirkstoffvereinbarung, die KVB und Krankenkassen 2014 abgeschlossen haben. Sie soll die Verordnung von Medikamenten so steuern, dass sie als wirtschaftlich anerkannt wird. Zwei Jahre hatten KVB und Kassen verhandelt, Ende Oktober 2014 wurde die Vereinbarung geschlossen, seit Dezember 2014 ist sie scharf gestellt. Es gibt Generika- und Leitsubstanzziele für verschiedene Medikamenten- und Arztgruppen. Sie beschreiben den Mengenanteil, den beispielsweise Generika in einer Therapeutika-Gruppe mindestens einnehmen sollen. Vereinbaren Kassen mit Herstellern Rabatte für Originalpräparate (statt für Generika) oder für Medikamente mit anderen Wirkstoffen als der jeweiligen Leitsubstanz, gilt auch deren Verordnung als wirtschaftlich.
Die neueste Version der Zielwertetabelle gilt seit Dezember vorigen Jahres. Sie enthält 23 Generikaziele, unter anderem für Analgetika, Antibiotika und Antidiabetika. Außerdem acht Leitsubstanzziele, unter anderem etwa für ADHS-Therapeutika, MS-Therapeutika und TNF-alpha-Blocker. Die Tabelle wird regelmäßig ergänzt, zuletzt kam im Dezember 2016 ein Leitsubstanzziel für Protonenpumpen-Inhibitoren (PPI) neu dazu. Kenngröße für die Mengenziele sind Tagesdosen (DDD).
Mit dem Erreichen der angestrebten Quoten klappt es offenbar gut. Die KVB präsentierte bei der Vertreterversammlung im März jüngste Zahlen. Im 4. Quartal 2016 wurden demnach die Zielwerte für 15 Medikamentengruppen erreicht oder übererfüllt, bei den anderen gab es meist nur geringfügige Unterschreitungen. Das Gesamtziel über alle Indikationsgruppen hinweg wurde seit 3/2015 durchgehend übererfüllt. – Insgesamt konnte über den Zeitraum Q4/2014 bis Q3/2016 der Generikaanteil an den Verordnungen der Ärzte in Bayern von rund 86 Prozent auf 88,3 Prozent erhöht werden, der Leitsubstanzanteil von 37,1 Prozent auf 46,9 Prozent und die Rabattquote von 71,7 Prozent auf 75,9 Prozent.
Die Ärzte sollen, so die Intention der KVB, durch die neuen Verordnungs-Leitplanken vor allem vor Regressen geschützt sein. Entsprechend würden Prüfungen sehr zurückhaltend gehandhabt. Erreicht die Gruppe aller Vertragsärzte die Zielwerte, wird kein Arzt geprüft. Erreicht zumindest die Fachgruppe die Zielwerte, wird dort keiner geprüft. Nur wenn weder Gesamt- noch Fachgruppe die Zielwerte nicht erreichen, wird arztbezogen das individuelle Verordnungsverhalten angeschaut. Dabei können an einer Stelle übererfüllte Ziele andere, nicht-erfüllte ausgleichen. Zudem werden Praxisbesonderheiten berücksichtigt.
2016 konkretisierte das Landesschiedsamt die Regel "Beratung vor Regress": Anlässlich eines erstmals drohenden Regresses muss es ein persönliches Beratungsgespräch geben, zu dem der Arzt ein schriftliches Protokoll erhält. Dagegen kann er Widerspruch einlegen. In Regress genommen werden kann der betreffende Arzt frühestens für Verordnungen ab dem Folgequartal, nachdem er den Widerspruchsbescheid erhalten hat.
88,3% Generikaquote sind in Bayern gegenwärtig Realität. Ende 2014, mit Beginn der Wirkstoffvereinbarung zwischen Kassen und KV, lag der Verordnungsanteil der Nachahmer bei 86 Prozent. Noch deutlicher nahm die Leitsubstanzquote zu, von anfangs 37 auf jetzt fast 47 Prozent.