Ambulante Weiterbildung
Reform in zwei Schritten beschlossen
Die ambulante Weiterbildung steht vor einem Neustart. Großzügige Vergütungsregeln sollen bei jungen Medizinern das Interesse wecken.
Veröffentlicht:BERLIN. Vertragsärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser starten mit der erweiterten Förderung von ärztlicher Weiterbildung in Haus- und Facharztpraxen.
Die Umsetzung soll in zwei Schritten erfolgen. Am 1. Juli geht es mit der Weiterbildung in Hausarztpraxen los, ab 1. Oktober sollen die Facharztpraxen folgen. Die Mindestförderdauer soll jeweils zwölf Monate betragen.
Weiterbildungsassistenten dürfen dann mit einem Einkommen von mindestens 4800 Euro im Monat rechnen.
Wo dieser Betrag unterhalb der regional üblichen Vergütung für Assistenzärzte liegt, soll aufgestockt werden, kündigte die stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Regina Feldmann, am Freitag in Berlin an.
Auch in als unterversorgt oder drohend unterversorgt geltenden Gebieten gibt es Zuschläge von bis zu 500 Euro. Die Kosten teilen sich die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die gesetzlichen und privaten Krankenversicherer.
Auch für die Ausbilder sehen die KBV-Vertreter Vorteile: Zur Refinanzierung ihres Aufwands sollen sie eine Erweiterung ihrer Regelleistungsvolumina beantragen können.
Damit setzen die Vertragspartner eine Vorgabe aus dem Versorgungsstärkungsgesetz der großen Koalition um, das in wesentlichen Teilen seit Juli 2015 in Kraft ist.
Deutlich mehr Studenten können gefördert werden
Die Weiterbildung war bislang nicht Teil des Sozialgesetzbuches V. Die Gesamtsumme der Förderung hängt vom Interesse der Medizinstudenten ab, sich in den Praxen weiterzubilden.
Der Gesetzgeber hat das Ziel von mindestens 7500 Praxen von Fachärzten für Allgemeinmedizin und bis zu 1000 Gebietsärzten als Weiterbildungsorte vorgegeben. Gemeint sind Vollzeitäquivalente. Gefördert werden könnten also deutlich mehr Studenten.
Die Verteilung der Weiterbildungspraxen erfolge nach der Einwohnerzahl der Länder, sagte Dr. Bernhard Gibis, bei der KBV zuständig für den Geschäftsbereich Sicherstellung und Versorgungsstrukturen. An der Auswahl der Fachgruppen in der ambulanten fachärztlichen Weiterbildung seien die Kassen zu beteiligen, so Gibis.
In einem nächsten Schritt wollen die Verhandlungspartner die Weiterbildungsstrukturen neu ordnen. Am Ende solle es in jeder KV-Region ein Kompetenzzentrum geben, das den Ablauf der ambulanten Weiterbildung steuert.