Rx-Versand

Regierung hält sich noch bedeckt

Die unendliche Geschichte geht weiter: Die Diskussion über ein Verbot des Rx-Versands nimmt wieder Fahrt auf.

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BERLIN. Wiehoch sind die finanziellen Risiken für den Bundeshaushalt, wenn, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, der seit 2004 erlaubte Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wieder verboten wird? Dazu richteten unlängst die Grünen eine Anfrage an die Bundesregierung (wir berichteten).

Zur Erklärung: Bereits in der vorangegangenen Legislatur war ein Verbot des Rx-Versands zwar in Angriff genommen worden, schließlich aber auch am Veto des damaligen Finanzministers Wolfgang Schäuble (CDU) gescheitert, der Entschädigungsforderungen der Versandapotheken befürchtete.

Die jetzt veröffentlichte Antwort der Bundesregierung fällt ausgesprochen dünn aus. Die meisten Fragen der Grünen-Abgeordneten werden lapidar mit dem Hinweis beantwortet, dass "der Meinungsbildungsprozess" bezüglich des Versandhandelsverbots "noch nicht abgeschlossen ist".

Was angesichts der Vorarbeiten erstaunt. Hatte das Bundesgesundheitsministerium doch unter Spahn-Vorgänger Hermann Gröhe bereits im Dezember 2016 einen Referentenentwurf dazu vorgelegt.

Jetzt gibt die Regierung lediglich an, im Zuge dieses ersten gesetzgeberischen Anlaufs auch Alternativen zum Rx-Versandverbot geprüft zu haben. Welche das waren und warum sie schließlich verworfen wurden, wird jedoch nicht erläutert.

Entsprechend scharfzüngig fällt die Reaktion der Grünen aus. Gesundheitsexpertin Kordula Schulz-Asche: "Das Vorgehen des unionsgeführten Gesundheitsministeriums grenzt an Wahlbetrug". Das ganze Jahr 2017 über habe die Union den Apothekern "den Mund mit dem rechtlich und politisch fragwürdigen Versandverbot wässrig gemacht".

Doch eine Begründung für das Verbot könne "nicht mal ansatzweise vorgelegt werden". Die Grünen sind erklärte Gegner dieses Vorhabens. Um regionale Apothekenpräsenz zu fördern, plädieren sie unter anderem für einen Sicherstellungszuschlag oder eine stärkere Ausrichtung des Apotheker-Honorars an pharmazeutischen Dienstleistungen.

Unterdessen gießt der Versandapotheken-Verband BVDVA Öl ins Feuer der Befürworter eines Versandhandelsverbots. Von dem derzeit geltenden gesetzlichen Packungsfixum 8,35 Euro könnten 2,35 Euro für Rezept-Boni eingesetzt werden.

Zur Begründung seines Vorschlags führt der Verband den Honorarüberhang an, den ein aktuelles Gutachten zum Apotheker-Einkommen aus Kassenversorgung konstatiert. Das Gutachten war vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegeben worden. (cw)

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