Rotlicht mit Folgen - aber nur für drei Monate
Wer zu schnell fährt und dabei geblitzt wird, muss nicht unbedingt dafür bezahlen. Wenn das Knöllchen zu spät kommt, sieht die Behörde kein Geld für den Verstoß.
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Wird ein Auto geblitzt, beginnt für die Bußgeldstelle der Kampf gegen die Zeit. © Phototom / fotolia.com
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NEU-ISENBURG. Wird ein Autofahrer bei einer Geschwindigkeitsübertretung geblitzt und soll gegen ihn ein Bußgeld verhängt werden, so muss der entsprechende Bescheid innerhalb von spätestens drei Monaten bei ihm im Briefkasten sein. Andernfalls muss die Geldbuße nicht bezahlt werden, da der Fall dann bereits verjährt ist.
Im konkreten Fall war ein Autofahrer mit einem Firmenwagen einer GmbH unterwegs, als er in eine Radarfalle geriet. Die Bußgeldstelle schickte einen Fragebogen an die GmbH.
Die Gesellschaft teilte mit, dass das Fahrzeug von mehreren Personen genutzt würde. Daraufhin schaltete die Bußgeldbehörde die Kommunalverwaltung am Ort ein, um mit Hilfe des Radarfotos im Abgleich mit Passbildern den Fahrer zu ermitteln.
Ein Mitarbeiter wurde konkret verdächtigt, weil er schon mal mit dem Auto geblitzt worden war. Vier Monate nach der Tat wurde gegen den Verdächtigten schließlich ein Bußgeldbescheid erlassen.
Zu spät, entschied das Oberlandesgericht Hamm. Die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit sei bereits einen Monat zuvor verjährt. Eine Verjährungsunterbrechung hätte nur dann stattgefunden, wenn der Verdächtige vernommen oder ihm mitgeteilt worden wäre, dass gegen ihn ermittelt wird.
Az.: 3 Ss OWi 860/09