Klinikqualität
Ruf nach Personalschlüssel
Im Zuge der Qualitätssicherung an deutschen Kliniken plädieren Forscher für die Einführung gesetzlich verbindlicher Personalschlüssel. Erste Ansätze gab es in Deutschland bereits.
Veröffentlicht:DÜSSELDORF/BERLIN. Der Arbeitsalltag in deutschen Kliniken ist oft enorm stressig. Eine Ursache dafür ist die dünne Personaldecke vieler Stationen. Dagegen helfen könnten feste Personalschlüssel für den Pflegedienst. Davon überzeugt sind zumindest Professor Michael Simon und Sandra Mehmecke. In der von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie "Nurse-to-Patient Ratios – Ein internationaler Überblick über staatliche Vorgaben zu einer Mindestbesetzung im Pflegedienst der Krankenhäuser" haben die Wissenschaftler von der Hochschule Hannover und der Medizinischen Hochschule Hannover nun partiell dokumentiert, welche rechtlichen Vorgaben für eine angemessene Personalausstattung weltweit existieren – als Blaupause für Deutschland.
Weiche Vorgaben für deutsche Kliniken
Die Relation zwischen Krankenschwestern und Patienten sei nicht nur ein wichtiger Gradmesser für die Qualität der Arbeitsbedingungen, sondern beeinflusse auch die Qualität der Pflege und damit die Patientengesundheit, so Simon und Mehmecke.
Deutschland hinke bislang allerdings hinterher: Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hatte 2013 zwar in einer Neufassung der Neonatologie-Richtlinie erstmals Nurse-to-Patient Ratios für neonatologische Intensivstationen der Perinatalzentren der Level 1 und 2 festgelegt. Ab diesem Jahr sollten jedem Frühchen, das intensivmedizinisch behandelt werden muss, rund um die Uhr eine spezialisierte Pflegekraft zur Seite stehen. Bei Frühchen, die lediglich überwacht werden müssen, sollte der Schlüssel eine Pflegekraft auf zwei Kinder betragen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ging aber davon aus, dass die Regel einen Mehrbedarf von bis zu 1750 zusätzlichen Fachkräften auslösen könnte. Die würden in den kommenden Jahren aber nicht zur Verfügung stehen (wir berichteten).
Wie die Studienautoren bedauern, sei die Allgemeinverbindlichkeit aber durch weitgehende Übergangsregelungen kurz vor Inkrafttreten der GBA-Richtlinie faktisch wieder aufgehoben worden. Allerdings wurde das Bundesgesundheitsministerium beauftragt, eine Expertenkommission einzusetzen, die bis Ende 2017 Vorschläge für eine Regulierung der Personalbesetzung im Pflegedienst der Allgemeinkrankenhäuser erarbeiten soll (§ 4 Abs. 10 KHEntgG). Die Forscher verweisen auf die internationale Pflege-Vergleichsstudie RN4CAST aus dem Jahr 2012, der zufolge in den USA durchschnittlich 5,3 Patienten auf eine Pflegefachkraft kommen, in den Niederlanden 7 und in der Schweiz 7,9. In Deutschland müssten sich Krankenschwestern dagegen im Schnitt um 13 Patienten kümmern.
Vorbild Kalifornien?
Die Studie verweist exemplarisch auf die in Kalifornien 2004 via Rechtsakt zur Qualitätssicherung als Untergrenze eingeführten Nurse-to-Patient Ratios, Verhältniszahlen die angeben, wie viele Patienten eine Pflegefachkraft pro Schicht maximal betreuen darf. Zu unterscheiden sind diese von Nurse-to-Bed Ratios, die die Zahl der Pflegepersonalstellen pro Station im Verhältnis zur Zahl der aufgestellten oder durchschnittlich belegten Betten angeben – und in der Regel als Kennzahl zur Bemessung von Krankenhausbudgets oder Vergütungen dienen.
Die Studie zum Download:
goo.gl/WLZGnj