Krankenhäuser schlagen Alarm
Pfleger für Frühchen-Betreuung werden knapp
Ab 2017 gelten per Gesetz strenge Personalschlüssel für die Intensivbetreuung von Frühchen. Doch die Kliniken fordern Änderungen: So viel Personal sei nicht auf dem Markt.
Veröffentlicht:BERLIN. Pflegekräfte auf Kinderstationen werden knapp. Jetzt schlagen die Krankenhäuser Alarm, dass sie die strengen Personalvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) für die Versorgung von Frühgeborenen, die ab 2017 gelten sollen, nicht werden erfüllen können.
Ab dann soll jedem Frühchen, das intensivmedizinisch behandelt werden muss, rund um die Uhr eine spezialisierte Pflegekraft zur Seite stehen. Bei Frühchen, die lediglich überwacht werden müssen, soll der Schlüssel eine Pflegekraft auf zwei Kinder betragen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) geht davon aus, dass die Regel einen Mehrbedarf von bis zu 1750 zusätzlichen Fachkräften auslösen könnte. Die würden in den kommenden Jahren aber nicht zur Verfügung stehen. Die DKG hat daher in dieser Woche gefordert, die Richtlinien des GBA rechtzeitig derart abzuändern, dass die Stationen auch nach ihrem Inkrafttreten noch rechtssicher arbeiten können.
Stellen schwer zu besetzen
Die Krankenhausseite beruft sich dabei auf Erkenntnisse des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI). Demnach geben 60 Prozent der Perinatalzentren an, dass sie Stellen in der pädiatrischen Intensivpflege schwer besetzen können.
Den Engpass hatte der GBA bei seinen Beschlüssen erkannt und erlaubt, dass auch nicht speziell ausgebildete Kräfte mit einer fünfjährigen Erfahrung in der Intensivpflege von Kindern die Anforderungen der Personalschlüssel erfüllten.
Nur über diese Ausnahmeregelung erfüllen 93 Prozent der befragten neonatologischen Intensivstationen die GBA-Bedingungen, hat die DKI-Umfrage ergeben. 143 von 231 Stationen haben teilgenommen.
Ausweislich des Gutachtens hat sich die Anzahl von Vollzeitkräften auf diesen Stationen seit 2013 von 5888 auf 6378 erhöht. Die Personalkosten der neonatologischen Intensivpflege wuchsen von rund 295 Millionen Euro im Jahr 2013 auf rund 350 Millionen Euro im Jahr 2015 auf. Um die Vorgaben der Richtlinie zu erfüllen rechnen die Krankenhausmanager mit zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 95 Millionen Euro.
Planungsrelevanter Indikator
Beim GBA wollte man sich am Donnerstag inhaltlich nicht zu dem Vorstoß der DKG Richtung einer Änderung der Richtlinie äußern. Die müsste im Plenum von Ärzten, Zahnärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern beschlossen werden.
Politische Brisanz erhält der Vorgang dadurch, dass das neue Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) die Qualität der Neonatologien zu einem der ersten planungsrelevanten Indikator für die Krankenhausplanung unter den Bedingungen des neuen Krankenhausstrukturgesetzes erhoben hat.
Die 2013 aufgestellten strengen Personalschlüssel des GBA für die Neonatologie gehen darauf zurück, dass das Bundessozialgericht eine Mindestmengenregelung des GBA gekippt hatte. Der unparteiische Vorsitzende des Gremiums Professor Josef Hecken kämpfte in der Folge die jetzt in Frage stehenden Vorgaben für die Struktur- und Prozessqualität durch.
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