Schönheits-Ops erst nach 23 Uhr im Fernsehen erlaubt

MÜNCHEN (mwo). Schönheitsoperationen erst in der Nacht - das gilt fürs Fernsehen, wie der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München in einem kürzlich bekanntgegebenen Urteil entschieden hat.

Veröffentlicht:
Verwaltungsgerichtshof in München: Schönheitschirurgie erst ab 23 Uhr im TV.

Verwaltungsgerichtshof in München: Schönheitschirurgie erst ab 23 Uhr im TV.

© Rüdiger Wölk / imago

 Danach durfte die Bayrische Landesmedienanstalt (BLM) die erneute Ausstrahlung von zwei Folgen der MTV-Serie "I want a famous face" vor 23 Uhr verbieten.

Den Vorwurf der Medienaufsichtsbehörde, die Sendungen könnten die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen, habe MTV nicht entkräftet.

Die BLM hatte zwei Folgen des Programms beanstandet, die im Juli und August 2004 zwischen 21.30 Uhr und 22.30 Uhr gesendet worden waren. Darin hatten sich junge Erwachsene einer Schönheitsoperation unterzogen, um ihren Idolen Kate Winslet und Pamela Anderson ähnlich zu sehen.

In den Unterhaltungssendungen über Schönheits-Operationen werde jungen Zuschauern suggeriert, dass es nur auf das Äußere ankomme und sich Probleme der Selbstakzeptanz durch Wegschneiden, Vergrößern von Körperteilen, Absaugen oder Einspritzungen lösen lassen.

Diese Einschätzung der Kommission für Jugendmedienschutz sei verbindlich, so der VGH. Der Musiksender habe dies vor Gericht nicht erschüttern können. Die von der BLM daraufhin verfügte Sendezeitbeschränkung für die zwei beanstandeten MTV-Folgen sei rechtmäßig.

Mögliche Wiederholungen der Folgen sind damit erst nach 23 Uhr zulässig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.

Az.: 7 BV 09.2512 und 7 BV 09.2513

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Patientenrelevanz: Ein Kommentar aus juristischer Sicht

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Sie fragen – Experten antworten

Herpes Zoster: Bei unbekanntem Immunstatus trotzdem impfen?

MVZ

Augenärzte stellen sich gegen Investoren mit Marktmacht

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?