Förderung der Weiterbildung
Schummeln mit Tradition
Der Facharzt-Weiterbildung in der ambulanten Medizin fehlt eine Finanzierungsgrundlage. Der vom Ärztetag beschlossene Vorschlag ist allerdings ordnungspolitisch fragwürdig und manipulationsanfällig, wie die Erfahrungen in der allgemeinmedizinischen Weiterbildung zeigen.
Veröffentlicht:FRANKFURT/MAIN. Die Heranbildung qualifizierten Nachwuchses in der Medizin wird zu einer höchst komplexen Aufgabe. Das ist einerseits eine Folge medizinischen Fortschritts, andererseits die Konsequenz einer Verlagerung von Leistungen aus den Krankenhäusern in die ambulante Medizin.
Die vor allem in den Spezialgebieten absolvierte Weiterbildung des Nachwuchses findet derzeit allerdings ausschließlich in Krankenhäusern statt, die ihrerseits aber nicht mehr in jedem Fachgebiet das volle Leistungsspektrum erbringen. Das kann zu Qualifizierungslücken führen.
Nun macht sich die Bundesärztekammer daran, eine Novellierung der Musterweiterbildungsordnung zu erarbeiten. Zunächst ist dies eine medizinisch-inhaltliche Aufgabe.
Jenseits der Frage, welche Qualifikation die Fachärzte der Zukunft haben sollen und wo und wie sie diese erwerben können, sind aber auch ökonomische, rechtliche und ordnungspolitische Probleme zu klären. Und zwar sehr grundsätzlicher Natur.
Denn erneut geht es darum, dass die Weiterbildung in der stationären und ambulanten Medizin nach völlig unterschiedlichen Vergütungssystemen finanziert wird.
In Krankenhäusern ist das Gehalt eines jeden Arztes vom ersten Tag seiner Weiterbildung an in den Fallpauschalen eingepreist. Es ist anerkannt, dass dieser Mediziner - obwohl noch nicht Facharzt - ärztliche Leistungen erbringt, die nach geltenden Tarifverträgen zu bezahlen sind.
Allgemeinmedizin: manipulierbare Förderung
Anders in der ambulanten Medizin: Hier gilt seit gut 20 Jahren Facharzt-Standard, um Vertragsarzt sein zu können. Nur der Vertragsarzt ist abrechnungsbefugt. Die Leistungen von Ärzten in der Weiterbildung werden nur mit einem geringen, bei weitem nicht kostendeckenden Aufschlag entgolten.
Für die allgemeinmedizinische Weiterbildung, die in Teilen ambulant absolviert werden muss, ist deshalb eine gesetzliche Förderung von Weiterbildungsstellen sowohl im Krankenhaus als auch in den Praxen von Vertragsärzten vorgesehen.
Obwohl das neue Gesetz auch in diesem Punkt wesentlich stringenter als das geltende Recht ist, bleibt nach wie vor offen - und wird hoffentlich im weiteren Gesetzgebungsverfahren geklärt! -, was der Gesetzgeber denn nun wirklich meint: 7500 irgendwelche Stellen oder 7500 Vollzeitäquivalente.
Das ist ganz entscheidend: Denn mit näherungsweise 5000 derzeit geförderten Weiterbildungsstellen scheinen Kassen und KVen das geltende Soll zu erfüllen.
Tatsächlich aber werden nur etwa 2200 Vollzeitäquivalente finanziert. Ein Zielerreichungsgrad von unter 50 Prozent! Man sieht, wie manipulationsanfällig wachsweiche gesetzliche Vorgaben "gestaltet" werden können.
Dabei genießt die Allgemeinmedizin den Vorteil, dass ihre Förderungswürdigkeit politisch akzeptiert ist, sogar bei den Krankenkassen.
Ausreichend sind aber auch die Zielvorgaben des Versorgungsstärkungsgesetzes nicht, wie der Vorsitzende des Sachverständigenrates, Professor Ferdinand Gerlach betont: Bei jährlich 2200 ausscheidenden Hausärzten und einem Ersatzbedarf von bis zu 3000 jungen Allgemeinärzten (ein erheblicher Teil wird wahrscheinlich nicht Vollzeit arbeiten) müssten eigentlich bei einer Weiterbildungsdauer von fünf Jahren mindestens 15.000 Stellen gefördert werden. Neues Gesetz hin oder her: Die Lücke bleibt.
Politischer Mainstream gegen die Fachärzte
Und bei den Fachärzten? Es ist nach wie vor politischer Mainstream, dass es Spezialisten in der ambulanten Versorgung im Übermaß gibt. Man nimmt sogar Geld in die Hand, um Praxissitze an tatsächlich oder vermeintlich überversorgten Standorten beim Übergang des Praxisinhabers still zu legen.
Angesichts dieses Mainstreams ist es schon überraschend, dass sich die Gesundheitspolitiker der Koalition darauf verständigt haben, zumindest 1000 Weiterbildungsstellen für angehende Fachärzte in der Grundversorgung zu fördern.
Für die Realisierung der Forderung des jüngsten Ärztetages, als Voraussetzung einer novellierten Weiterbildungsordnung die Finanzierungsfrage zu klären, hat sich die Tür damit zumindest einen Spaltbreit geöffnet.
Auch wenn - laut Begründung - perspektivisch sogar ein Stiftungsmodell angekündigt wird, so sind bei der Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung der Manipulation Tür und Tor geöffnet.
In den Vordergrund gerückt werden müsste vielmehr, die Leistung von Noch-nicht-Fachärzten grundsätzlich zu bezahlen - egal, ob sie in der Klinik oder ambulant erbracht wird.