Zwischenbilanz
Spitzenverband will Informationsangebot zu DiGA ausweiten
Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung zieht eine vorsichtige Zwischenbilanz zu „Apps auf Rezept“ und wagt einen optimistischen Blick in die Zukunft.
Veröffentlicht:Berlin. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) kommen noch immer nur langsam in der Regelversorgung an. Grund dafür sind noch immer bestehende Informationslücken bei Ärzten und Versicherten. Diese Zwischenbilanz zieht Anne Sophie Geier, Geschäftsführerin des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV). Der Verband will daher „unsere bestehenden Informations- und Schulungsangebote verstärken und ausbauen“, so Geier gegenüber der „Ärzte Zeitung“.
Im Fokus stünden dabei Ärzte, Psychotherapeuten und weitere Gesundheitsberufe. „Mit ihnen steigt das Vertrauen in DiGA und damit die Verbesserung der Versorgung.“ Insgesamt sei es aber gelungen, „eine neue Versorgungsart mit komplexen zugrunde liegenden Prozessen zu etablieren“.
Neben den Informationsaspekten sei nun auf der technischen Ebene der „volldigitale Versorgungs- und Verordnungsprozess mit einer schnellen Anbindung an die elektronische Patientenakte (ePA) mit Blick auf eine umfassende Vernetzung von Bedeutung“.
Daten aus den Apps sollen bald in die ePA fließen
Grundlage dafür liefert unter anderem der Entwurf für das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG). Danach sollen Versicherte die Möglichkeit erhalten, Daten aus DiGA in ihre ePA einzustellen. Das Gesetz sieht mit Digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) zudem einen komplett neuen digitalen Versorgungsansatz vor. „Die Weichen sind damit gestellt, um eine hochwertige digitale Gesundheitsversorgung weiter zu verankern“, sagt Geier.
Der SVDGV warnt außerdem vor „Höchtpreis-Modellen“, wie sie jüngst der GKV-Spitzenverband gefordert hat. „Aus unserer Sicht ist es nicht der richtige Weg, zu diesem frühen Zeitpunkt – das heißt, bevor sich ein DiGA-Markt preislich überhaupt bilden kann – Höchstbeträge einzuführen. Und klar ist auch: Mit Höchstbeträgen im niedrigen einstelligen Eurobereich könnten die hohen regulatorischen Anforderungen an DiGA nicht gedeckt werden“, so Anne Sophie Geier. (mu)