Notfallsanitäter

Start der Ausbildung im Südwesten gesichert

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STUTTGART. Der Streit um die Finanzierung der Ausbildung von Notfallsanitätern in Baden-Württemberg ist beigelegt. Kassen und Rettungsdienstorganisationen haben sich darauf geeinigt, dass die Notfallsanitäterausbildung im Oktober starten kann. Das teilte der Amtschef des Sozialministeriums, Jürgen Lämmle, nach einem Spitzengespräch am Donnerstag mit.

Die getroffene Vereinbarung hat eine Laufzeit von einem Jahr. Im kommenden Jahr wollen sich Kassen und Rettungsdienstorganisationen erneut zusammensetzen, um aufgrund der bis dahin gewonnen Erfahrungen eine längerfristige Vereinbarung zu treffen.

Seit dem 1. Januar sind das neue Notfallsanitätergesetz des Bundes und die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in Kraft. Das Gesetz schafft mit dem Notfallsanitäter ein neues Berufsbild, das an die Stelle des Rettungssanitäters tritt.

Anders als der Rettungssanitäter, dessen Ausbildung zwei Jahre dauert und einen Hauptschulabschluss voraussetzt, soll der Notfallsanitäter drei Jahre ausgebildet werden und mindestens die Mittlere Reife vorweisen.

Der Notfallsanitäter soll für den Einsatz mehr medizinische Kompetenzen erlernen als der bisherige Rettungssanitäter und dadurch die Notärzte entlasten können.

Bislang strittig war die Frage, wer die Kosten für die neue Ausbildung übernimmt. Das Bundesgesundheitsministerium hatte den Ländern mitgeteilt, dass die gesamten Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden müssen.

Da dies aber nicht im Gesetzestext, sondern lediglich in der Gesetzesbegründung steht, konnte bisher zwischen Kassen und Rettungsdienstorganisationen keine Einigung über die Kosten und die Kostenträgerschaft erzielt werden.

Das Sozialministerium hat auf dem Spitzentreffen zugesagt, bis zum kommenden Jahr zu prüfen, wie die rechtlichen Grundlagen für die Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung am besten dauerhaft präzisiert werden können. (eb)

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