Krankenkassen-IT
Störungen bei BITMARCK sind wieder behoben
Nach der Cyberattacke auf den Krankenkassen-Dienstleister BITMARCK laufen die Prozesse rund um die eAU wieder störungsfrei. Lediglich bei der elektronischen Patientenakte gibt es noch Probleme.
Veröffentlicht:Berlin. Die Störungen bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch die Cyberattacke auf den IT-Dienstleister BITMARCK sind offenbar behoben. Darauf weist die KBV in Berufung auf eine Unternehmensmeldung hin. Demnach werden die AU-Daten wieder elektronisch verarbeitet. Von der Störung waren rund 80 Krankenkassen betroffen, für die BITMARCK als Dienstleister tätig ist.
Der Krankenkassen-Dienstleister hatte am Mittwochabend darüber informiert, dass dessen Frühwarnsysteme Angriffe auf BITMARCK-interne Systeme gemeldet hätten. Im Zuge der Schadensprävention hat die BITMARCK eigenen Angaben zufolge Kunden- und interne Systeme vom Netz genommen, um negative Auswirkungen auf die gesetzlichen Krankenkassen und die BITMARCK zu verhindern.
AU-Daten notfalls neu senden
Durch diese präventiven Maßnahmen war die Verarbeitung von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) vorübergehend gestört. Die von den Arztpraxen an die Krankenkassen gesendeten Daten seien von Montagabend (24.4., 22 Uhr) bis Donnerstagmorgen (27.4., 4 Uhr) fast durchgängig als fehlerhaft abgewiesen worden, wie die BITMARCK mitteilte.
Arztpraxen wird jetzt geraten zu prüfen, ob sie bei dem Versand von eAU seit Montagabend Fehlermeldungen erhalten haben. Dort, wo dies der Fall ist, sollten sie die AU-Daten so schnell wie möglich erneut an die Krankenkassen senden, damit die Arbeitgeber diese abrufen können.
Störungen bei der ePA gehen weiter
Die BITMARCK ist unter anderem für die Annahme von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für rund 80 Krankenkassen als Dienstleister zuständig. Zu ihren Kunden gehören unter anderen die DAK Gesundheit, die IKK Classic, die Hanseatische Krankenkasse sowie viele Betriebskrankenkassen.
Störungen soll es infolge der getroffenen Sicherheitsvorkehrungen auch bei der elektronischen Patientenakte geben. Diese sind nach einer Information der gematik (27.4., 13 Uhr) noch nicht behoben. (eb)