Suizid auf Gleis: Schmerzensgeld für Lokführer

Eltern können für die Folgen des Freitodes ihrer Kinder haften.

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NÜRNBERG (dpa). Ein Lokführer hat Schmerzensgeld von den Eltern gefordert, nachdem deren Sohn sich vor seinen Zug geworfen hatte. Nun haben sich die Parteien auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt.

Die als Erben belangten Eltern des 20-Jährigen hätten sich zu einer Geldzahlung an den Lokführer bereit erklärt, teilte ein Sprecher des Landgerichts Nürnberg-Fürth mit.

Über die Höhe der Summe sei Stillschweigen vereinbart worden. Bei einem eintägigen Prozess zu dem Fall Ende Juli hatte das Gericht in seinem Vergleichsvorschlag einen Betrag zwischen 3000 und 5000 Euro in die Diskussion gebracht.

Lokführer sagt als Zeuge in eigener Sache aus

Der Student hatte sich in der Nacht zum 5. Januar 2009 auf der Bahnstrecke zwischen Nürnberg und Lauf vor einen Zug geworfen. Der Lokführer hatte die Erben des Toten auf Zahlung von 15.000 Euro Schmerzensgeld verklagt.

Er leide unter Albträumen und starken Kopfschmerzen, hatte sein Anwalt die Klage begründet. Formell geklagt hatte dabei die Ehefrau des Lokführers, an die er seine Schmerzensgeldforderung abgetreten hatte. Dank dieses juristischen Kniffs sollte der Lokführer als Zeuge in eigener Sache aussagen können.

Folgen ähnliche Fälle?

Der Vergleich könnte sich auf ähnliche Fälle auswirken. Nach Kenntnis des Frankfurter Anwalts Andreas Wirz ist bisher kaum ein Lokführer gegen Angehörige von Selbstmördern vor Gericht gezogen - oft wegen moralischer Bedenken.

Aus juristischer Sicht könnten Erben aber durchaus für das Verhalten des Verstorbenen verantwortlich gemacht werden.

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