Urteil

TÜV muss Schadensersatz für Brustimplantate zahlen

Der TÜV Rheinland ist im Skandal um fehlerhafte Brustimplantate in Frankreich zur Zahlung von Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt worden.

Veröffentlicht:

TOULON. Das Handelsgericht von Toulon sprach heute den 20 000 Klägerinnen im Brustimplantate-Skandal jeweils 3000 Euro zu.

Wie die französische Nachrichtenagentur AFP berichtete, kündigte der TÜV Berufung an und wies darauf hin, dass eine ähnliche Entscheidung des gleichen Gerichts im Sommer 2015 vom Berufungsgericht aufgehoben wurde.

Der inzwischen insolvente französische Hersteller Poly Implant Prothèse (PIP) hatte jahrelang billiges Industriesilikon für seine Implantate verwendet. Der TÜV hatte die Produktion von PIP zertifiziert. Andere Gerichte hatten jedoch mehrfach entschieden, auch der TÜV sei vom Hersteller getäuscht worden. (dpa)

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