Verurteilung

Täter muss nach Mord an Arzt in die Psychiatrie

Im April wurde ein Arzt nach Dienstschluss vor der Klinik in Wasserburg am Inn, in der er arbeitete, erstochen. Nun ist der Prozess gegen den Täter vorbei.

Veröffentlicht:

Traunstein. Nach der tödlichen Messerattacke auf einen Arzt in Wasserburg am Inn muss der Täter in eine Psychiatrie. Das Landgericht Traunstein ordnete die Unterbringung des zur Tatzeit 40-Jährigen an und folgte damit den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Der Beschuldigte hatte nicht bestritten, im April einen Psychiater aus der Klinik, in der er selbst zuvor auch Patient war, erstochen zu haben. Er bedauere seine Tat und wolle sich „von ganzem Herzen entschuldigen, aber es gab keinen anderen Ausweg“, hatte er in seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung gesagt.

Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehen davon aus, dass er wegen einer schweren paranoiden Schizophrenie infolge jahrelangen Drogenmissbrauchs schuldunfähig ist. Er habe in seinem Wahn gedacht, in der Klinik werde das Essen für die Patienten vergiftet und dagegen müsse er etwas tun. (dpa)

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