NRW-Kongress Telemedizin

Telemonitoring: DGTelemed fordert effektivere Zulassungsprozesse

Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin plädiert dafür, bei Zulassung von Telemonitoring-Verfahren auf aufwändige Evaluationsverfahren durch den GBA zu verzichten. DiGA könnten als Vorbilder dienen.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Tablet, über dem ein Herz, eine Tablette, ein Graph und ein Kreuz schwebend als Icons dargestellt werden. Eine Person mit Stethoskop und im weißen Arztkittel hält das Tablet mit einer Hand.

Um die Zulassung von Telemonitoring gibt es Diskussionen. Nach Ansicht der DGTelemed sollte der GBA dabei nicht mehr mitreden dürfen. Beim NRW-Kongress Telemedizin wurde über diese Auffassung kontrovers diskutiert.

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Köln. Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed) fordert ein einfacheres und schnelleres Zulassungsverfahren beim Telemonitoring. „Sinnvoll wäre ein Fast-Track-Verfahren wie bei den digitalen Gesundheitsanwendungen“, sagte Vorstandsmitglied Rainer Beckers beim digitalen „NRW-Kongress Telemedizin 2021“ der DGTelemed und des Zentrums für Telematik und Telemedizin (ZTG).

Bei den digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) erstatten die Krankenkassen während einer einjährigen Erprobungsphase den Herstellerpreis für die Anwendungen. Liegt nach dem Jahr ein Nutzennachweis vor, handeln Kassen und Anbieter den endgültigen Erstattungspreis aus.

Nach Ansicht der DGTelemed kann auch beim Telemonitoring auf aufwändige Evaluations- und Zulassungsverfahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) verzichtet werden.

Angebot für chronisch kranke Patienten

„Telemonitoring wird vom GBA als neue medizinische Methode aufgefasst, aber es ist eigentlich nur ein intelligenterer patientenorientierterer Prozess“, erläuterte Beckers. Deshalb halte man das Gremium in dieser Frage nicht für zuständig. Studien zum Telemonitoring und den einzelnen Anwendungsgebieten sollten nicht überfrachtet werden. Telemonitoring sei in erster Linie ein Angebot für chronisch kranke Patienten.

„Ich finde es ein Drama, dass diese große Gruppe immer noch nicht digital unterstützt versorgt werden kann.“ Deshalb müsse jetzt mehr Tempo in die Prozesse kommen. „Es ist Zeit für eine Wende in der Versorgung chronisch Kranker“, sagte Beckers, der Geschäftsführer des ZTG ist.

Professor Friedrich Koehler, Leiter des Zentrums für kardiovaskuläre Telemedizin an der Berliner Charité, warnte davor, beim Telemonitoring die Evidenz zu vernachlässigen. Sie sei trotz des schnellen Entwicklungstempos bei der Digitalisierung eine gute Orientierung, betonte er. Bei den Studien zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz seien die Ergebnisse häufig inkonsistent. Das sei mit ein Grund, warum der Weg in die Regelversorgung so lange dauert.

Es reiche eben nicht aus, etwas toll und innovativ zu finden, sagte der Kardiologe. Studien könnten zeigen, wer ein telemedizinisches Gerät benötigt und wer nicht. „Es ist ein schmerzlicher Prozess zu erkennen, ob es hilft und für wen es hilft.“ Der GBA-Beschluss zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz aus Dezember 2020 ist für ihn ein „Meilenstein der digitalen Medizin in Deutschland“.

DiGA kein Vorbild für den Umgang mit Telemonitoring

Die gesetzlichen Krankenkassen stehen den neuen telemedizinischen Entwicklungen aufgeschlossen gegenüber, sagte Tom Ackermann, Vorstandschef der AOK Nordwest. Das ändert aber auch für ihn nichts an der Bedeutung der Evidenz. „Gute Ideen, die sich nicht beweisen, braucht man nicht in der Regelversorgung.“

Die DiGA taugen seiner Meinung nach nicht unbedingt als Vorbild für den Umgang mit dem Telemonitoring. Bei vielen DiGA seien die Preise mit der Erstattungsfähigkeit stark gestiegen, obwohl sie die Evidenz in der Patientenversorgung noch gar nicht unter Beweis gestellt hätten, monierte Ackermann. „Das ist nicht tragfähig, wir müssen faire Bedingungen für beide Seiten finden.“

Länger als zwei, drei Jahre sollte es nicht dauern, bis chronisch kranke Patienten Zugang zu neuen Möglichkeiten wie dem Telemonitoring erhalten, findet Gerlinde Bendzuck, Vorstandsmitglied der Deutschen Rheumaliga. Sie verwies auf das Recht chronisch Kranker und Behinderter auf Teilhabe, Förderung und Nicht-Diskriminierung. „Dazu gehört auch die zeitnahe Umsetzung von Gesundheitsinnovationen.“

Chronisch Kranke bräuchten aber eine Orientierung, welche Anwendungen für sie die richtigen sind. Hier sieht Bendzuck Ärztinnen und Ärzte in der Pflicht. Telemonitoring kann aus ihrer Sicht eine gute Ergänzung der Behandlung sein. Aber: „Es darf den Arzt-Patienten-Kontakt im Bereich der Erstdiagnose auf keinen Fall einschränken.“ Telemonitoring dürfe nicht dazu führen, dass Behandlungszeit wegrationalisiert wird.

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