GOÄ-Honorar

Top 5 der Abrechnungsfehler

Unzeitzuschläge, Abgrenzung des Behandlungsfalls, Erstattung der Auslagen: Bei der Privatabrechnung gehen schnell einige Euro verloren. Ein Abrechnungsdienstleister berichtet, wo häufig Fallen liegen.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Leistungen, die die MFA erbringt, zum Beispiel Befundmitteilungen, werden oft nicht dokumentiert. Dadurch fallen sie bei der Abrechnung nach GOÄ häufig unter den Tisch.

Leistungen, die die MFA erbringt, zum Beispiel Befundmitteilungen, werden oft nicht dokumentiert. Dadurch fallen sie bei der Abrechnung nach GOÄ häufig unter den Tisch.

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Die parallele Arbeit in zwei vollkommen unterschiedlich aufgebauten Abrechnungssystemen macht es für Ärzte nicht leicht. Der größte Unterschied - viele Pauschalen im EBM, Einzelleistungsvergütung in der GOÄ - ist schnell gelernt. Aber wenn derselbe Begriff in der einen Gebührenordnung etwas anderes meint als in der anderen, dann wird es knifflig.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen ermöglichen ihren Mitgliedern daher häufig, Testabrechnungen online zu machen, um Fehler rechtzeitig aufzuspüren.

Einfach vergessene Leistungen werden dabei allerdings nicht aufgespürt. Anders ist es - jedenfalls teilweise -, wenn eine Praxis für die Privatabrechnung mit einem Abrechnungsdienstleister zusammenarbeitet. Hier werden die Aufzeichnungen zu den Behandlungen auch daraufhin geprüft, ob vielleicht Ziffern vergessen wurden.

"Nach allen Erfahrungen stecken in den Rechnungen im Durchschnitt drei bis fünf Prozent der Rechnungssumme drin, die zusätzlich abgerechnet werden können", sagt Peter Wieland vom Abrechnungsdienstleister Medas in München.

Manche Fehler tauchen häufig auf

Zweierlei ist Wieland bei den Rechnungen aufgefallen: Zum einen ziehen sich die Fehler meistens konsequent durch, auch nachdem Arzt und Praxismitarbeiter dazu geschult worden sind. "Nach einiger Zeit schleift sich das häufig wieder ein", erläutert Wieland. Die Gründe dafür sind zum Teil optimierbare Kommunikation innerhalb des Praxisteams oder auch ein Wechsel im Team.

"Wir prüfen daher jede Rechnung individuell, auch wenn eine Praxis schon zehn Jahre bei uns ist", so Wieland. Dann zahle es sich für die Praxis am Ende aus, dass sie bei einem Abrechnungsdienstleister ist. Zum anderen tauchen einige Fehler bei vielen Praxen auf - die typischen Fallstricke der GOÄ. Die wichtigsten dieser Fallstricke sind nach den Erfahrungen Wielands:

  • Die GOÄ-Nr. 2 wird vergessen: Die Übermittlung von Befunden an einen Patienten durch die Fachangestellte taucht häufig nicht auf den Rechnungen auf, obwohl die Leistung erbracht wurde. "Das ist oft nur ein schnelles Telefonat, und schon ist es wieder vergessen. Deshalb wird die Leistung häufig nicht dokumentiert - und kommt so nicht in die Abrechnung", so Wieland. In der Abrechnung fehlen dann zwar nur 3,15 Euro (Schwellenwert), aber wenn sich dieser Fehler durch viele Rechnungen durchzieht, dann wird es doch relevant. Vor allem entgehen der Praxis Umsätze, die von der MFA generiert werden.
  • Falsche Definition des Behandlungsfalls: Anders als der Behandlungsfall im EBM (ein Patient, ein Quartal) ist der Behandlungsfall in der GOÄ zeitlich durch einen Monat abgegrenzt und zusätzlich auch noch durch die Erkrankung. Das heißt, wenn sich die Behandlung des Patienten mit einer Krankheit über mehr als einen Monat erstreckt, können Leistungen, die auf einmal im Behandlungsfall begrenzt sind, wieder neu in Rechnung gestellt werden. Dabei muss natürlich das Datum dokumentiert sein - mindestens ein Monat muss nach dem ersten Kontakt vergangen sein. Noch häufiger sei der Fehler, dass ein Patient wegen mehrerer Erkrankungen behandelt wird, so Wieland - zum Beispiel ein Diabetes-Patient, der zusätzlich wegen eines grippalen Infekts in die Praxis kommt. "Das wird sehr häufig falsch gemacht", weiß der Abrechnungsexperte.
  • Unzeitzuschläge: In vielen Praxen gehen auch die Zuschläge A, B, C und D zu den Beratungs- und Untersuchungsleistungen in der Abrechnung unter. Je nach Zuschlag fehlen hier in der Rechnung zwischen 4,08 Euro und 18,65 Euro.
  • Bei einer Überprüfung durch den Abrechnungsdienstleister falle hier allenfalls auf, falls die Leistung an einem Feiertag oder auch einem Samstag oder Sonntag erbracht worden ist - das Datum verrät hier die Unzeit. Aber Leistungen, die unter der Woche außerhalb der Sprechstunde oder in der Nacht erbracht werden, sollten unbedingt mit Uhrzeit dokumentiert werden. "Dann kann der Dienstleister die Zuschläge nachträglich vermerken", so Wieland. Ohne eine gute Dokumentation gehen die Zuschläge dagegen verloren.
  • Auslagenersatz: Häufig wird in Praxen übersehen, dass dem Arzt zusätzlich zur Vergütung der Leistung auch ein Ersatz der Auslagen zusteht. In vielen Fällen geht es dabei um eher geringe Beträge, aber manchmal ist es auch mehr, bei Dermatologen etwa hochwertige Fäden oder bei Hausärzten und Pädiatern Impfstoffe, die auf den Rechnungen fehlen. Zu beachten ist auch, dass die entstehenden Kosten durch die Auslagen den Gewinn direkt reduzieren.
  • Bei Leistungen, die in der Regel Auslagen zur Voraussetzung haben, sollte ein gründlicher Abrechnungsdienstleister daher beim Arzt nachfragen, ob die Auslagen vielleicht vergessen worden sind. Bei den Auslagen ist zudem zu beachten, dass sie Patienten nur in der Höhe des Einkaufspreises in Rechnung gestellt werden dürfen - Rabatte im Einkauf müssen also weiter gegeben werden.
  • Zuschläge bei ambulanten Operationen: Die Zuschläge bei ambulanten Eingriffen sind ebenfalls oft nicht korrekt, auch weil sie in der Anwendung mit vielen Ausschlüssen und komplexen Regeln bedacht sind. Aber gerade bei relativ niedrig bewerteten Anästhesieleistungen kann der Zuschlag bei ambulanter Durchführung die Vergütung erheblich steigern.

Praxen, die allein bei diesen typischen Fehlern einer Privatrechnung aufmerksam sind, erlösen im Vergleich zu Kollegen nach Wielands Erfahrung bereits deutlich höhere Honorare. Wer sich seinen Patienten intensiv zuwendet und sie gründlich untersucht, der sollte später, wenn es ums Geld geht, nicht weniger Sorgfalt walten lassen.

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