US-Gericht: Monsanto muss 289 Millionen Dollar zahlen

Veröffentlicht:

LEVERKUSEN/SAN FRANCISCO. Die Bayer-Tochter Monsanto ist im ersten Prozess wegen angeblich verschleierter Krebsrisiken seines Unkrautvernichters Roundup mit dem Wirkstoff Glyphosat zu hohem Schadenersatz verurteilt worden.

Die Geschworenenjury des zuständigen Gerichts in San Francisco ordnete laut US-Medien am Freitag nach dreitägigen Beratungen an, dass das Unternehmen dem Krebs-Opfer Dewayne Johnson insgesamt 289 Millionen Dollar (253 Millionen Euro) zahlen muss. Das Unternehmen habe nicht ausreichend vor den Risiken seines Produkts gewarnt.

Der 46-jährige Johnson, bei dem 2014 Lymphdrüsenkrebs diagnostiziert wurde, hatte Monsantos Roundup für sein tödliches Leiden verantwortlich gemacht und dem Saatguthersteller vorgeworfen, die Gefahren des Unkrautvernichters verschwiegen zu haben.

Die Jury sah das genauso und folgte nach einem vierwöchigen Prozess weitgehend der Argumentation der Klägeranwälte. Monsanto kündigte an, in die Berufung zu gehen. Das Unternehmen ist mit Tausenden ähnlichen Klagen konfrontiert. Es weist einen Zusammenhang zwischen Krebs und seinen Produkten zurück.

Der Chemiekonzern Bayer zeigt sich irritiert. "Das Urteil steht im Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen, wonach kein Zusammenhang besteht zwischen dem Einsatz von Glyphosat und dem Non-Hodgkin-Lymphom", sagte ein Bayer-Sprecher am Samstag der Deutschen Presse-Agentur.

Als Non-Hodgkin-Lymphome werden mehrere bösartige Erkrankungen des lymphatischen Systems bezeichnet. Der Konzern sei überzeugt, dass Glyphosat "sicher und nicht krebserregend ist". Das hätten auch Einschätzungen von Regulierungsbehörden weltweit sowie die jahrzehntelange praktische Erfahrung mit dem Wirkstoff ergeben.

Der Dax-Riese Bayer hatte Monsanto erst vor Kurzem für rund 63 Milliarden Dollar übernommen. Die Integration in die eigenen Konzernstrukturen hat aber noch nicht begonnen, da noch letzte Kartellentscheidungen abgewartet werden müssen. Der Sprecher betonte: "Bayer hat das Verfahren als Außenstehender aufmerksam verfolgt." (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Die Autorinnen und Autoren resümieren, dass Zufallsbefunde im Halsbereich beim CT-Screening auf Lungenkrebs unvermeidbar sind und wegen ihres Potenzials für Malignität eine adäquate Nachverfolgung und Abklärung erfordern.

© utah51 / stock.adobe.com

Krankenakten retrospektiv ausgewertet

Lungenkrebs-Screening: Häufig Zufallsbefunde im Halsbereich

Ältere Frau fasst sich an die schmerzenden Kiefergelenke.

© agenturfotografin / stock.adobe.com

Typische Symptome?

Riesenzellarteriitis kann sich sehr unterschiedlich präsentieren