Berufshaftpflicht

ÜBAG-Partner haften gemeinsam

Ärzte, die sich einer Überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft anschließen, sollten ihre Berufshaftpflicht überprüfen.

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KÖLN. Mit Eintritt in eine Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) ändert sich für Ärzte die rechtliche Situation. Dementsprechend müssen sie den Versicherungsschutz anpassen.

Entscheidend ist, dass die Praxis-Partner gesamtschuldnerisch haften. "Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz ausreichen muss, um auch Ansprüche decken zu können, die aus der Tätigkeit eines anderen Arztes der ÜBAG resultieren", erläutert Michael Schwarz, Leiter Sachversicherung bei MLP.

"Die Versicherungssumme sollte mindestens fünf Millionen Euro betragen", so Schwarz weiter.

Sind in der ÜBAG auch Fachrichtungen mit einem hohen Gefahrenpotenzial vertreten - beispielsweise Chirurgen oder Orthopäden - sollten es 7,5 Millionen Euro sein. Bei Großpraxen mit mindestens vier Partnern empfiehlt Schwarz eine Deckungssumme von zehn Millionen Euro.

Deckungen anpassen

"Wir halten es grundsätzlich für sinnvoll, dass in einer Überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft alle Ärzte beim selben Versicherer unter einem Vertrag versichert sind", erläutert der Experte.

Das ist allerdings nicht immer einfach umzusetzen, weil die Partner ihre oft langjährigen Verträge nicht aufgeben wollen. "In diesem Fall ist es wichtig, dass sich die Ärzte austauschen und ihre Deckungen gegebenenfalls anpassen."

Achten sollten die Ärzte darauf, dass sie einen Vertrag mit einem aktuellen Bedingungswerk haben. "Außerdem empfehlen wir eine Berufshaftpflichtversicherung, die den erweiterten Strafrechtsschutz enthält." (iss)

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