Umsatzrückgang ist kein Kündigungsgrund

MAINZ (bü). Hat ein Arbeitgeber einen Umsatzrückgang oder Rückgang bei den Einnahmen in einem Bereich oder einer Arbeitsgruppe zu verzeichnen, rechtfertigt das noch keine Kündigung von Mitarbeitern. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.

Veröffentlicht:

Der Arbeitgeber müsse es zunächst mit einer Änderungskündigung und reduzierter Arbeitszeit versuchen - oder prüfen, ob für einen "überzähligen" Kollegen an anderer Stelle im Betrieb ein Betätigungsfeld besteht.

Jedenfalls sei durch den Umsatzrückgang allein "der Beschäftigungsbedarf des Gekündigten nicht endgültig weggefallen".

Az.: 2 Sa 143/10

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Patientenrelevanz: Ein Kommentar aus juristischer Sicht

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Empfehlungs-Wirrwarr

Drei Hypertonie-Leitlinien: So unterscheiden sie sich

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung