Fallschirmsprung
Unfallversicherung gilt auch für Extremsportarten
NEU-ISENBURG. Wen im Sommerurlaub doch einmal ein Tandem-Fallschirmsprung reizt, der geht bei einem Unfall nicht leer aus. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) klarstellt, sind grundsätzlich auch Unfälle bei Extremsportarten über eine private Unfallversicherung abgesichert.
Ausgeschlossen seien lediglich Motorsport und damit verbundene Rennen sowie Sportfliegen. In vielen Verträgen seien außerdem Leistungen speziell für Reisende enthalten. Der Unfallversicherer übernehme dann auch die Bergungskosten, den Transport ins Krankenhaus sowie den Rücktransport nach Hause, so der GDV.
Mehrkosten, die mitreisenden Angehörigen durch den ungeplanten Reiseverlauf entstehen, beispielsweise Übernachtungs- und Umbuchungskosten, könnten ebenfalls mit abgedeckt werden. (eb)