Neue Krankenhausplanung NRW

Uniklinikum Essen darf zunächst weiter Herzen transplantieren

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat den Klagen von vier Kliniken gegen die Klinikreform in NRW stattgegeben. Die Essener Uniklinik darf erst einmal weiter reine Herztransplantationen machen.

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Gelsenkirchen. Die neue Landeskrankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen ist nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (VG) an manchen Stellen rechtswidrig.

Das gilt etwa für die Entscheidung des Landesgesundheitsministeriums, dem Universitätsklinikum Essen (UKE) ab dem 1. April den Versorgungsauftrag für Herztransplantationen zu streichen. Nach einem aktuellen Beschluss des VG darf die Klinik diese Leistung zumindest vorläufig weiterhin anbieten.

Die Richterinnen und Richter haben in insgesamt vier Eilverfahren Krankenhäusern Recht gegeben, die gegen ihre Feststellbescheide geklagt und einstweiligen Rechtsschutz beantragt hatten. Zuvor waren sämtliche Klagen von Kliniken gegen die Krankenhausreform NRW gescheitert.

Beschränkung auf Lungen-Herz-Transplantationen wahrscheinlich rechtswidrig

Im Falle der Essener Uniklinik nennt das Gericht zwei Gründe für seine Einschätzung, dass die geplante Einschränkung des Versorgungsauftrags bei Herztransplantationen rechtswidrig ist. Zum eine sei das Ministerium für Kultur und Wissenschaft, das bei Uniklinken den Festlegungen im Krankenhausplan zustimmen muss, nicht ausreichend informiert worden.

Das VG hält es zum anderen für „in der Sache überwiegend wahrscheinlich rechtswidrig“, dass die Essener künftig nur noch kombinierte Herz-Lungen-Transplantationen anbieten sollen. „Der Bescheid der Bezirksregierung lässt nicht erkennen, dass sie die Belange von Forschung und Lehre des UKE berücksichtigt hat“, erläutert das Gericht.

Außerdem sei außer Acht gelassen worden, dass die Klinik durch den landesweit einmaligen Einsatz des Maschinenperfusionsverfahrens in der Lage sein dürfte, die Transplantationsfähigkeit von Organen signifikant zu erhöhen. „Der Krankenhausplan 2022 nennt jedoch eine Steigerung der Transplantationszahlen bei gleichzeitiger Verkürzung der Wartezeiten als Ziel.“

Das Gesundheitsministerium prüft die Entscheidungen

Das VG hat zudem den Eilanträgen von einer Klinik in Gelsenkirchen und zwei Häusern aus dem Kreis Recklinghausen gegen ihre Versorgungsaufträge stattgegeben. In diesen drei Fällen sah das Gericht Ermessensfehler bei der Berücksichtigung der Fallzahlen aus den Vorjahren.

Das Landesgesundheitsministerium teilte auf Anfrage mit, dass es in allen vier Fällen die Entscheidungen des VG prüfen und dann entscheiden wird, ob es schriftlich Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen wird. Beim UKE soll auch das Wissenschaftsministerium in die Prüfung einbezogen werden. (iss)

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Az.: 18 K 6473/24

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