Digitalisierung
Unionsfraktion will bei E-Health mehr mitreden
Und noch ein Papier zur Digitalisierung: Mehr Rechtsklarheit, mehr Teamgeist, mehr politische Führung fordert die Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrem Positionspapier E-Health.
Veröffentlicht:BERLIN. Unter stärkerer politischer Führung, mit Bereitschaft zu Investitionen und neuen Vergütungsmodellen sowie mit einem modernen Datenschutzrecht will die Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben. Sie hat dazu am Dienstag ein zehn Punkte umfassendes Positionspapier verabschiedet, das unter der Federführung des CDU-Bundestagsabgeordneten Tino Sorge erarbeitet worden ist.
Die Schaffung einer E-Health-Struktur durch die Selbstverwaltung habe sich in den vergangenen Jahren aufgrund zeitraubender Konflikte und Blockaden als nicht genügend zielführend erwiesen. Darum "wird es in dieser Legislatur stärker als zuvor uns Parlamentariern obliegen, die Selbstverwaltung bei der Umsetzung geplanter Digitalisierungsvorhaben eng zu begleiten, ordnend und nötigenfalls auch korrigierend einzugreifen". Einen höheren Einsatz der Politik hatten zuvor auch die Verbände der industriellen Gesundheitswirtschaft gefordert (wir berichteten).
Neuausrichtung der gematik
Änderungen fordert die Union beim Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI). Die gematik müsse neu ausgerichtet und zu einer zentralen Instanz für Interoperabilität werden. Die Verantwortlichkeiten bei der Betriebs- und IT-Sicherheit der TI müssten klar festgelegt werden. Für neue digitale Lösungen und Modellprojekte sei bereits in frühen Entwicklungsstadien ein Höchstmaß an Interoperabilität zu anderen Strukturen und Akteuren sicherzustellen, um Insellösungen zu vermeiden.
Gesundheitsdaten bergen "erhebliche Potenziale" und müssten über Sektorengrenzen hinweg für Forschung und Versorgung genutzt werden können. Beispiele dafür seien die vom BMBF geförderte Medizininformatik-Initiative oder die in der Hochschulmedizin initiierte vernetzte und forschungskompatible Patientenakte.
Notwendig sei die Schaffung eines zeitgemäßen Datenschutzrechts. Die Entscheidung zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten müsse dem Patienten mit weniger Bürokratie als bisher ermöglicht werden. Bei der Nutzung höchstpersönlicher Daten müsse der Patient das letzte Wort haben. Es stehe ihm frei, seine Gesundheitsdaten zu spenden oder dies abzulehnen. Aus einer Ablehnung dürften ihm keine Nachteile entstehen.
Verlässliche Nutzenbewertung
Ausdrücklich begrüßt die AG die Neufassung der ärztlichen Musterberufsordnung, um neue Kommunikationstechnologien in der ärztlichen Versorgung nutzen zu können. Die Digitalisierung erfordere auch Infrastrukturinvestitionen. Die Länder werden ausdrücklich aufgefordert, ihre Finanzierungspflichten zu erfüllen.
Für neue digitale Lösungen soll es verlässliche Verfahren auf Bewertung ihres Nutzens geben. Für Innovationen mit evidentem Zusatznutzen müssten neue Fördermodelle, Kostentragungsregelungen (Innovationsbudgets) und flexible Möglichkeiten des Marktzugangs etwa in Form von Erprobungsvorgaben, geprüft werden.