Transplantationsskandal

Urteil soll am 5. Mai fallen

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GÖTTINGEN. Der Prozess gegen einen Göttinger Transplantationschirurgen neigt sich dem Ende zu. Voraussichtlich am 29. April will das Gericht die Beweisaufnahme schließen. Anschließend würden die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage ihre Plädoyers halten.

 Das hat der Vorsitzende Richter Ralf Günther am Montag angekündigt. Sollte es dabei bleiben, würden zwei Tage später die Plädoyers der Verteidigung folgen. Die Kammer will ihr Urteil am 5. Mai verkünden.

Dem Verfahren kommt eine Pilotfunktion zu. Erstmals musste sich ein Mediziner, der mutmaßlich in den Skandal verwickelt ist, strafrechtlich verantworten. Seit Prozessbeginn im August 2013 hat das Gericht ein Mammutprogramm absolviert und an die hundert Zeugen sowie zahlreiche Sachverständige gehört.

Zuletzt hatte die Kammer noch über mehrere Beweisanträge zu entscheiden. Unter anderem hatte die Staatsanwaltschaft beantragt, zu zwei angeklagten Fällen ein weiteres Sachverständigen-Gutachten einzuholen.

Sie begründete dies damit, dass bei der Begutachtung dieser Fälle die bislang befragten drei Sachverständigen zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen seien.

Das Gericht sei nicht sachkundig genug, um allein auf dieser Basis der sich im Kernbereich widersprechenden sachverständigen Gutachten die Fälle bewerten zu können. Zudem habe die Kammer ihre Aufklärungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft.

Das Gericht lehnte sowohl die Anträge der Staatsanwaltschaft als auch einen Antrag der Verteidigung ab. Sollten die Verfahrensbeteiligten keine weiteren Anregungen und Anträge mehr vorbringen, wäre aus Sicht der Kammer damit die Beweisaufnahme abgeschlossen. (pid)

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