Honorar

Verbände drängen auf zügige Umsetzung der neuen GOÄ

Ärztlicherseits wachsen die Bemühungen, die geplante GOÄ-Novelle möglichst bald auf den Verordnungs-Weg zu bringen. Das Gutachten der Honorarkommission wirkt dabei als zusätzliche Motivation.

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Berlin. 21 Verbände, die zusammen mehr als 150 .000 Ärzte repräsentieren, haben mittlerweile die „Frankfurter Erklärung“ unterzeichnet. Die Erklärung wurde vom Privatärztlichen Bundesverband (PBV) initiiert und beim Tag der Privatmedizin 2019 in Frankfurt erarbeitet. Die Erklärung setzt sich für den Erhalt des dualen Systems von privater und gesetzlicher Krankenversicherung ein und für die schnelle Umsetzung der GOÄ-Reform. Am Donnerstag hat der 1. Vorsitzende des Privatärztlichen Bundesverbandes PBV, Dr. Norbert A. Franz, die „Frankfurter Erklärung“ im Bundesgesundheitsministerium überreicht. „Im Namen aller unterzeichnenden Verbände“ ersuche man mit der persönlichen Übergabe des Dokuments das Ministerium, „das vorliegende Reformwerk GOÄneu in Form einer entsprechenden Verordnung nunmehr unverzögert auf den Weg zu bringen“, wie Franz einer Mitteilung zufolge verlauten ließ. Beteiligt sind neben dem PBV unter anderem der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa), der Hartmannbund, der PVS Verband sowie mehrere große ärztliche Berufsverbände.

Die „Frankfurter Erklärung“ ist auch vor dem Hintergrund der damals kurz bevorstehenden Übergabe der Empfehlungen der Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) zu verstehen. Mittlerweile ist das Gutachten übergeben, die Kommission fordert eine „partielle Harmonisierung“ der Honorarordnungen GOÄ und EBM. Seitdem werden immer mehr Stimmen aus Ärzteverbänden laut, die novellierte GOÄ schnell umzusetzen.

Auch die Allianz Deutscher Ärzteverbände erkennt Chancen in dem Bericht der KOMV. Die Allianz sehe sich in ihrer Auffassung bestätigt, „dass eine einheitliche Gebührenordnung nicht zuletzt aus verfassungsrechtlichen Gründen nur in eng umgrenztem Rahmen möglich sein kann“. Die Kommission erkenne zu Recht, dass das duale Versicherungssystem nicht zusammengelegt werden und es folgerichtig keine einheitliche Gebührenordnung geben könne.

Die Verbände der Allianz hätten sich in die Abstimmungen zur GOÄ intensiv eingebracht. „Wir sehen in dem Ergebnis einer ‚ärzteeigenen‘ GOÄ einen ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer neuen GOÄ, welche nun rasch umgesetzt werden muss“, heißt es in einer Mitteilung. Die weitere Entwicklung hänge nun von der Bereitschaft des Gesetzgebers ab, der Ärzteschaft wie allen anderen freien Berufen auch in Zukunft eine Gebührenordnung zuzugestehen und das duale Krankenvollversicherungssystem zu modernisieren. (ger)

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