Digitalisierung in der Pflege

Verbändebündnis: Kompetenzzentrum Digitalisierung gehört an neutrale Stelle

Eine profunde Finanzierung und ein an neutraler Stelle angesiedeltes Kompetenzzentrum Digitalisierung: Das fordert ein Bündnis von acht Verbänden zur Digitalisierungsstrategie Pflege, dem unter anderem der bvitg und der Deutsche Pflegerat angehören.

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Berlin. Das Verbändebündnis Digitalisierung in der Pflege sieht in der jüngst veröffentlichten Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) einen „ersten Schritt, um die Potenziale der Digitalisierung zugunsten besserer Pflegeleistungen und zur Entlastung der Pflegekräfte zu nutzen“. Das geht aus einer Mitteilung des Bündnisses hervor, dem acht Verbände aus dem Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen angehören. Die Mitteilung selbst ist vom Bundesverband Gesundheits-IT herausgegeben worden.

Über die Digitalisierungsstrategie für die Pflege sei ein mehrdimensionaler Ansatz vorgesehen, der Verbesserungen der Selbstbestimmung, die Gesundheit und das Wohlbefinden der zu versorgenden Personen sowie Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für Gesundheitsberufe gleichermaßen in den Blick nehme.

Kompetenzzentrum nicht richtig aufgehängt?

Beim geplanten Kompetenzzentrum Digitalisierung in der Pflege sieht das Bündnis allerdings Änderungsbedarf. Das Zentrum soll die Einbindung der unterschiedlichen Perspektiven und Kompetenzen aller Beteiligten gewährleisten. Bisher soll es bei den Pflegekassen angesiedelt und aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung finanziert werden, wie aus dem Entwurf zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hervorgeht.

Genau dies sieht das Bündnis kritisch. Damit werde die sogenannte Continuity of Care nicht beachtet. Das Pflegewesen bestehe nicht nur aus der ambulanten, teil- und vollstationären Langzeitpflege. Auch die Akutpflege in Krankenhäusern und die Akutpflege in der ambulanten Langzeitpflege müsse beachtet werden, die Pflegekassen seien aber nicht für den Bereich des SGB V zuständig. Das Bündnis sähe das Kompetenzzentrum lieber an einer neutralen Stelle, „vorzugsweise beim BMG“.

Dringender Handlungsbedarf bei Refinanzierung

Offen ließen die bisherigen Pläne auch, wie die Digitalisierung in der Pflege finanziert werden soll. Hier besteht aus Sicht des Bündnisses „dringender Handlungsbedarf“.

Nur mit einer stabilen Finanzierung digitaler Investitions- und Betriebskosten sei es den Einrichtungen der ambulanten, teil- und vollstationären Akut- und Langzeitpflege dauerhaft möglich, eine digitale Grundausstattung vorzuhalten und fortlaufend auf den neuesten Stand der Technik anzupassen. Befristete Förderprogramme reichten hierfür nicht aus. (eb)

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