Corona-Ausnahmen
Videosprechstunde drei weitere Monate ohne Mengen-Limit möglich
Immer schön auf Distanz bleiben: Die Selbstverwaltung weiß, was sie an der Videosprechstunde hat – und hat Corona-Sonderregeln dazu verlängert.
Veröffentlicht:Berlin. Die KBV hat mit dem GKV-Spitzenverband vereinbart, die Aussetzung der Mengenbegrenzung für Behandlungsleistungen per Videosprechstunde um drei Monate bis Jahresende zu verlängern. Das teilte die KBV noch Freitag Nachmittag mit. Zuletzt war vorgesehen, diese der Corona-Pandemie geschuldete Ausnahme Ende September auslaufen zu lassen.
Zur Erinnerung: Regulär sehen die Abrechnungsbestimmungen für Kassenärzte vor, dass höchstens 20 Prozent aller je Vertragsarzt ausschließlich am Bildschirm absolvierten Behandlungsfälle bezahlt werden und maximal 20 Prozent aller abgerechneten EBM-Positionen auf solche GOP entfallen dürfen, die laut Leistungslegende auch per Videosprechstunde erbracht werden können.
Weiter heißt es in der KBV-Mitteilung, auch die zusätzlichen Einsatzmöglichkeiten des Videokontakts in der psychotherapeutischen Sprechstunde, in probatorischen Sitzungen sowie zur funktionelle Entwicklungstherapie würden bis Jahresende verlängert.
Am Donnerstag hatte auch der Gemeinsame Bundesausschuss schon mehrere Ausnahmeregeln bestätigt, die teils regional und anlassbezogen kurzfristig aktiviert werden können, teils aber auch überregional bereits Gültigkeit haben. (cw)