Tarif-Check
Viele PKV-Tarife fallen im Finanztest durch
Von 107 Tarifen zur privaten Krankenversicherung haben lediglich 34 ein sehr gutes oder gutes Ergebnis im Check der Zeitschrift "Finanztest" erhalten. Eine private Versicherung lohne sich fast nur noch für Beamte, so das Fazit.
Veröffentlicht:BERLIN. Eine private Krankenversicherung lohnt sich nur noch für Beamte. Zu diesem Fazit kommt eine Auswertung der Zeitschrift "Finanztest", die am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde.
Selbstständige und Angestellte sollten sich nur dann privat versichern, wenn sie vermögend sind oder über die Jahre für die höheren Beiträge im Alter ansparen können, heißt es. Den Autoren zufolge muss man davon ausgehen, dass der private Beitrag für die Krankenversicherung im Rentenalter dreimal so hoch ist wie bei Vertragsabschluss mit Mitte 30.
Die Zeitschrift hatte insgesamt 107 Tarife für private Krankenversicherungen getestet. Davon erhielten fünf ein "sehr gutes" Preis-Leistungs-Verhältnis, 29 ein "gutes", acht hingegen ein "mangelhaftes". Bei gleichem Leistungsniveau fanden die Tester gewaltige Beitragsunterschiede.
Der 35-jährige, selbstständige Modellkunde zahlt bei einem Anbieter mit "sehr gutem" Preis-Leistungs-Verhältnis 395 Euro Beitrag im Monat, bei 900 Euro Selbstbeteiligung.
Viele Angebote wurden verbessert
Bei einem anderen Anbieter ist es nahezu doppelt so viel: 728 Euro Monatsbeitrag mit einer jährlichen Selbstbeteiligung von 960 Euro - ein "mangelhaftes" Preis-Leistungs-Verhältnis.
Der gleichaltrige Angestellte kann für ein "sehr gutes" Angebot 441 Euro oder für ein "mangelhaftes" 804 Euro zahlen, bei 600 oder 320 Euro Selbstbeteiligung im Jahr.
Jedes der getesteten Angebote sichert dem Kunden deutlich höhere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung, so die Autoren.
Der Test ergab zudem, dass viele Unternehmen ihre Angebote deutlich verbessert haben. So gibt es zum Beispiel umfassende Leistungen für Psychotherapie oder für Hilfsmittel wie Hörgeräte.
In vielen privaten Verträgen sind nun auch Leistungen für häusliche Krankenpflege, ambulante Kuren, stationäre Rehamaßnahmen oder Sterbebegleitung für unheilbar Kranke vorgesehen. (eb)