Leitartikel zum Hausarzt-EBM

Vom KBV-Dilemma und dem Ärzte-Frust

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung zeigt sich zufrieden mit den Ergebnissen des neuen Hausarzt-EBM. Doch ist ihre Perspektive nicht mit der der Ärzte deckungsgleich. Und an der Schnittstelle zu den Regionen zeigt sich ein wunder Punkt des KV-Systems.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Bringt der neue EBM den Hausärzten mehr Honorar? Die KBV hat nachgerechnet.

Bringt der neue EBM den Hausärzten mehr Honorar? Die KBV hat nachgerechnet.

© Thomas Francois/Fotolia.com

Die Einführung des neuen Hausarzt-EBM ein Erfolg, Geburtsfehler heilbar, mögliche Honorarverwerfungen letztlich Sache der Kassenärztlichen Vereinigungen. Das ist die Sichtweise der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf die Ergebnisse der Leistungsanforderungen der Hausärzte im vierten Quartal 2013, die KBV-Vorstand Regina Feldmann am Mittwoch in Berlin vorgestellt hat.

Die Ergebnisse geben Frau Feldmann Recht - aber nur zum Teil. Die KBV will den eingeschlagenen Weg der EBM-Reform weitergehen, doch der Streit um die Interpretation der Ergebnisse ging am Donnerstag gleich in die nächste Runde, der Hausärzteverband warnt davor, "die Weiterentwicklung des EBM unkritisch voranzutreiben".

Der Reihe nach: Der Leistungsbedarf der Hausärzte, gemessen in abgerechneten Punkten, hat sich in QIV/2013 im Vergleich zum Vorjahresquartal bundesweit um 2,3 Prozent erhöht. Auch im eigentlichen Hausarztkapitel 3 des EBM ist eine geringe Steigerung zu verzeichnen, die vor allem auf die neuen palliativmedizinischen und geriatrischen Leistungen zurückzuführen ist.

Ein Problem gibt es bei der Gesprächsziffer, deren Budget die Hausärzte bei Weitem nicht ausgeschöpft haben. Hier hatten KBV und Kassen ursprünglich eine hohe Mengenausweitung befürchtet und deshalb die Leistung auf 50 Prozent der Behandlungsfälle gedeckelt.

Außerdem war die Berechnung des Gesprächs beim ersten Patientenkontakt quasi ausgeschlossen, weil ein Gespräch bis zu zehn Minuten als fakultative Leistung mit der Versichertenpauschale als abgegolten gewertet wurde.

Diese restriktive Regelung ist im Dezember rückwirkend gestrichen worden - für viele Hausärzte sicher zu spät, um die Abrechnung zu ändern. Die Ergebnisse des nächsten Quartals werden zeigen, ob die Hausärzte Gespräche häufiger erbringen und damit einen höheren Leistungsbedarf dokumentieren können.

Das Dilemma der KBV

Gerade an diesem Punkt zeigt sich ein Dilemma der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: Die EBMReform war bei den Krankenkassen offenbar nur unter der Maßgabe durchsetzbar, dass es nicht zu höheren Punktzahlanforderungen komme - Stichwort Punktsummenneutralität.

Erst spätere Veränderungen des Leistungsbedarfs, aufgrund von Änderungen in der Morbidität und in der demografischen Struktur, dürften sich aus Kassensicht - möglicherweise - aufs Honorar auswirken.

An diesem Punkt ist auch die Strategie der KBV durchaus nachvollziehbar, nach dem streng an Pauschalen ausgerichteten alten EBM stärker auf einen Bewertungsmaßstab zu setzen, der das tatsächliche Leistungsgeschehen eher abdeckt - zum Beispiel durch die neuen Geriatrieleistungen, aber auch durch die stärker nach Altersgruppen differenzierte Versichertenpauschale und die Zweiteilung der Chronikerpauschale, je nach Zahl der persönlichen Arzt-Patientenkontakte.

Die Hoffnung: Mit zunehmendem Leistungsbedarf gibt es gute Argumente für steigende Honorare. Vor allem an diesem Punkt sieht die KBV jetzt auch Nachbesserungsbedarf: Eine intensive Betreuung chronisch kranker Patienten soll in Zukunft besser honoriert werden.

Damit wäre ein weiterer Geburtsfehler des neuen EBM, der Rückgang der Leistungsanforderungen bei den Chronikerpauschalen korrigiert.

Der Frust der Ärzte an der Basis

Sicher ist: Die Hoffnung vieler Ärzte an der Basis, dass durch den neuen EBM schnell ein höherer Anteil der erbrachten Leistungen am Ende zum festen Punktwert bezahlt wird und dass dadurch auch die Fallwerte steigen könnten, musste angesichts dieser Vorgaben enttäuscht werden.

Bei den Leistungsanforderungen je Fall hat es per saldo mehr oder weniger eine schwarze Null gegeben, in einigen KVen sind die Fallwerte bei den Hausärzten sogar gesunken.

Was dies am Ende für das ausgezahlte Honorar bedeutet, ist eine ganz andere Frage. Das hat mit manchen Verwerfungen an der Schnittstelle zwischen EBM und der regional im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) geregelten Honorarverteilung zu tun.

Frau Feldmann hat Recht, wenn sie darauf verweist, dass die Ergebnisse der Honorarverhandlungen auf KV-Ebene sowie Änderungen bei der Honorarverteilung teilweise einen höheren Einfluss haben als Änderungen im EBM. Die mangelnde Transparenz der Honorarregeln für die Basis ist ein wunder Punkt des KV-Systems und trägt entscheidend zu der Unzufriedenheit vieler Ärzte mit ihrer Körperschaft bei.

Wie geht es weiter? Die Weiterentwicklung des EBM muss zunächst den Gang durch die Instanzen gehen - Ausgang offen. Die Höherbewertung der Chronikerpauschale ist zunächst Verhandlungssache im Bewertungsausschuss - sie würde die Akzeptanz des neuen Regelwerks verbessern, auch wenn gerade die Abrechnungsvoraussetzungen zur Chronikerpauschale vielen Ärzten ein Dorn im Auge sind.

Und die hoffnungslos unterfinanzierten Leistungen der Geriatrie und der Palliativmedizin? Es wird sich zeigen, ob hier die Leistungsanforderungen, wie von der KBV prognostiziert, tatsächlich sinken. Falls nicht, wären die Krankenkassen gefragt, hier nachzulegen.

Lesen Sie dazu auch: Patientengespräche: Ärzte nutzen neue Chancen zu selten Chronikerpauschale: KBV und Kassen verhandeln neu

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 06.06.201415:01 Uhr

KBV - Wagenburg-Mentalität!

Ich habe am 10.12.2013, im Dezember l e t z t e n Jahres, einen Brief an die KBV und an "meine" KVWL mit folgendem Wortlaut geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit setzt ich Sie davon in Kenntnis, dass der neue Hausarzt-EBM mit seiner Systematik der GOP 03220 und 03221 einen systematischen Fehler aufweist. Diese sogenannte "Chronikerziffer" mit der beim Erstkontakt anzusetzenden GOP 03220 (13,00 Euro) wird in der Abrechnung zunächst korrekt dokumentiert.

Mit dem Zweitkontakt und der GOP 03221 (insgesamt 15,00 Euro) wird die vorgenannte GOP 03220 dokumentar- und ersatzlos gelöscht. Das Gesamthonorar für 2 Chroniker-Beratungen beträgt insgesamt 15 Euro. Die somit von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung veranlasste Regelung verstößt mit der fehlenden dokumentarischen Nachweisbarkeit der GOP 03220 gegen zivil- und strafrechtliche Vorschriften einer transparenten, nachvollziehbaren, rechts- und dokumentations-sicheren Abrechnung ärztlicher Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Oder sollte mit dieser irreführenden Abrechnungsregel für vertragsärztliche Leistungen verschleiert werden, dass die 2. Chronikerberatung in Wahrheit nur mit 2,00 Euro bewertet wird?

Die neuen EBM GOP 03230/04230 kann man definitiv n i c h t "als Einzelleistung abrechnen". Denn Sie sind budgetiert und pro Patient pro Quartal nur h ä l f t i g abrechenbar. Sie betragen 90 Punkte (9,00 Euro); das Gesprächskontingent bei 1.000 Scheinen im Quartal beträgt 4,50 Euro (45 Punkte) vgl. www.kbv.de/honorar . Damit liegt der Arzt-Stundenlohn weit unterhalb von 27 bis maximal 54 Euro. Denn zwischen den theoretisch möglichen 6 Patienten pro Stunde sind Wechsel-, Dokumentations-, Verordnungs-, Therapie- und Rüstzeiten notwendig.

Wegen der Kürze der Zeit bis zur Abrechnung des 4. Quartals 2013 nach dem neuen Hausarzt-EBM erwarte ich einen rechtmittelfähigen Bescheid innerhalb 1 Woche.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Thomas G. Schätzler
Facharzt für Allgemeinmedizin
Kleppingstr. 24
44135 Dortmund
0231 523002
0177 3316852
th.g.schaetzler@gmx.de
und
http://www.springermedizin.de/blog-schaetzlers-schafott/2856296.html
http://news.doccheck.com/de/blog/8-schaetzlers-blog-auf-doccheck/

Diesen habe ich als "offenen Brief" unter "Schätzlers Schafott" am 11.12.2013 bei SpringerMedizinOnline mit dem Titel
"Brief an KBV und KVWL –
Was beim neuen Hausarzt-EBM einfach nicht in Ordnung ist!"
ins Netz gestellt:
http://www.springermedizin.de/was-beim-neuen-hausarzt-ebm-einfach-nicht-in-ordnung-ist/4869262.html

Bis heute keine Antwort, keine Bestätigung des Posteingangs. Totenstille und "Ruhen im Schacht", wie man hier bergmännisch zu sagen pflegt.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Dr. jens wasserberg 06.06.201407:32 Uhr

Es ist erstaunlich, welche atemberaubende Fehlleistungen man in einer Körperschaft folgenlos erbringen darf

Die Probleme waren allesamt vorhersehbar und gründen auf dem Prinzip der Zweizeitigkeit und dem Dumpingstückpreis, das bisher niemals für die Ärzte funktioniert hat :
Zuerst werden die Leistungsmengen festgelegt und erst in einem zweiten Schritt - wenn überhaupt - werden die Leistungsbewertungen nach kassenseitig genüsslicher Betrachtung der Mengenentwicklung diskutiert. Die Mengeentwicklung ist aber zwingend an die Leistungsbewertung geknüpft, was die ''Chefstrategen'' in der KBV offenbar nicht nachvollzogen haben.
Ist aber ersteinmal die Menge durch Dumpingpreise explodiert, dann wird es extrem schwer, die Bewertung auf ein angemessenes Maß anzuheben.
Dies führte bisher bei allen EBM-Reformen der letzten Jahre zu stetigem Stückpreisverfall ärztlichen Arbeitens. Es ist schlicht nicht vermittelbar und der Sargnagel ärztlichen Handelns, wenn z.B. ein qualifiziertes ärztliches Gespräch für 9,-€ erbracht werden soll. Das ist nicht weniger als eine Beleidigung für unseren Berufsstand. Es wäre z.B. kein Problem gewesen, honorarneutral eine Gesprächsleistung zu entwerfen, die mit 40,- € vergütet worden wäre. Aber die KBV bewertet die Leistungen zusammen mit den Kassen immer nach dem gleichen Prinzip :
Gewünschte Menge und von den Kassen gewünschtes Honorar werden schlicht in das mathematische Verhältnis gesetzt, was regelmäßig zu absurd niedrigen Leistungsbewertungen führt.
Wenn das die KBV-Akteure nicht antizipiert haben und nun kritikresistent behaupten, die Ärzte müssten sich mit ihrer Arbeit ja nur dem EBM anpassen, dann sollten sie ihre Plätze ganz schnell räumen. Allen voran Frau Feldmann, die sich als völlig unbrauchbar erwiesen hat, eine Honorarsystematik für Hausärzte zu entwickeln. Wer nicht erkennt, dass der grotesk niedrige ''Stückpreis'' das Problem ist - also die viel zu geringe Leistungsbewertung - und statt dessen noch auf eine weitere Leistungsmengeninflation setzt, der schadet den Ärzten. Die müssen nun durch Honorarakrobatik die Gesprächsleistungen erbringen, dessen mikriges Honorar sie vorher durch die Ordinationsziffer bürokratie- und gesprächsbudgetfrei erhalten haben.
Es ist erstaunlich, welche atemberaubende Fehlleistungen man in einer Körperschaft erbringen darf, ohne jedwede persönliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Ginge es nur annähernd nach dem Leistungsprinzip, wäre Frau Feldmann und ihr Honorarküchenkabinett schon längst Geschichte.
Ihre Reaktion zeigt obendrein, dass sie völlig kritikunfähig zu sein scheint. Nicht die Ärzte müssen sich dem EBM anpassen, sondern der EBM muss endlich einmal die Bedürfnisse der Praxen aufgreifen. Aber niemand hatte das Bedürfnis, unendlich viele Gesprächsleistungen zu absurd niedrigen Preisen erbringen zu müssen, nur um auf das bisherige Honorar zu kommen.

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